Hallo Leute, ich habe einen schwerbehinderten Kollegen, der an erheblichen ihm attestierten Schlafstörungen leidet. Ist er zur Frühschicht eingeteilt, dann ist er fix und fertig und hundemüde. Dieser Kollege versucht nun mit Hilfe der ärztlichen Dienstes und unseres Sozialen Dienstes die Frühschichten zu reduzieren. Zeitgleich arbeitet der AG an Plänen den Frühschichtanteil in dieser Abteilung drastisch zu erhöhen.
§ 81, Abs.4, Ziffer 4 SGB IX spricht nun von von einem Anspruch auf Mitgestaltung des AP, etwas weiter unten aber auch dass der Anspruch nicht mehr gegeben ist, wenn die Sache für den AG unzumutbar wird. Somit wird dieser § zum zahnlosen Tiger. Wenn sich der AG darauf beruft, welche Möglichkeiten bleiben mir dann noch dem Kollegen zu helfen ? Danke euch im Voraus !