§ 81, Abs.4, Ziffer 4 SGB IX spricht nun von von einem Anspruch auf Mitgestaltung des AP, etwas weiter unten aber auch dass der Anspruch nicht mehr gegeben ist, wenn die Sache für den AG unzumutbar wird. Somit wird dieser § zum zahnlosen Tiger. Wenn sich der AG darauf beruft, welche Möglichkeiten bleiben mir dann noch dem Kollegen zu helfen ? Danke euch im Voraus !
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Arbeitsrecht