Mitgestaltung des Arbeitsplatzes
Hallo Leute, ich habe einen schwerbehinderten Kollegen, der an erheblichen ihm attestierten Schlafstörungen leidet. Ist er zur Frühschicht eingeteilt, dann ist er fix und fertig und hundemüde. Dieser Kollege versucht nun mit Hilfe der ärztlichen Dienstes und unseres Sozialen Dienstes die Frühschichten zu reduzieren. Zeitgleich arbeitet der AG an Plänen den Frühschichtanteil in dieser Abteilung drastisch zu erhöhen. § 81, Abs.4, Ziffer 4 SGB IX spricht nun von von einem Anspruch auf Mitgestaltung des AP, etwas weiter unten aber auch dass der Anspruch nicht mehr gegeben ist, wenn die Sache für den AG unzumutbar wird. Somit wird dieser § zum zahnlosen Tiger. Wenn sich der AG darauf beruft, welche Möglichkeiten bleiben mir dann noch dem Kollegen zu helfen ? Danke euch im Voraus !
Community-Antworten (1)
25.08.2008 um 18:00 Uhr
@sarmale bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist der BR in der Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1 Ziff. 2 BetrVG; so auch bei der Schichtplanung, Schichtänderung z.B. auch der Veränderung des Frühschichtanteils etc.; AG braucht dazu zwingend die Zustimmung vom BR; er muß mit dem BR verhandeln u.U. auch bis zur Einigungsstelle; generell arbeiten die MA doch viel lieber Frühschicht als Spätschicht, da müßte doch was zu machen sein für den müden Kollegen;
Verwandte Themen
Mitgestaltung bei Arbeitszeiterfassung??
ÄlterHallo, unser Personal in der Küche leidet an ständiger Überlastung. Sie schaffen ihre Arbeit nicht in der vorgegeben Zeit. Wegen erfolgter Überstunden bekommen sie Ärger. Nun wurde eine zeiterfa
Alkoholverbot
ÄlterHallo , unser AG möchte ein generelles Alköholvebot in der Firma einführen da es ein solches noch nie gab ist meine frage was für Möglichkeiten hat der BR bei der Mitgestaltung da wir es ja nicht able
Verschließen - darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes verschließen?
ÄlterGuten Morgen, darf ein Arbeitgeber ohne Info an den BR einfach die Wasch bzw. Toilettenräume in der Nähe eines Arbeitsplatzes Verschliessen? Die AN können aber wenn Bedarf, durch Schlüsselausgabe
Rückkehranspruch nach Mutterschutzzeit - genügt auch hier das arbetigeberseitige Angebot eines vergleichbaren Arbeitsplatzes?
ÄlterLiebe KollegInnen, über den Rückkehranspruch nach der Elternzeit lese ich ja ziemlich viel. Was aber ist, wenn eine Mutter unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzzeit auf ihren Arbeitsplatz zu
Mitbestimmung bei Veränderung des Arbeitsplatzes
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, habe mal wieder ein Akutes Problem. Folgende Situation: Wir haben bei uns einen Wareneingang, dort wurden bisher von den dort tätigen Kollegen die Wareneingäng