Erstellt am 20.06.2008 um 06:40 Uhr von mainpower
Guten Morgen,
wenn Ihr keinen anderen Arbeitsplatz fur den gesundheitlich angeschlagenen Kollegen habt , sieht es schlecht für Ihn aus.Der Arbeitgeber macht seine Fürsorgepflicht geltend und er muss mit einer krankheitsbedingten Kündigung rechnen.
Wenn Ihr natürlich die Möglichkeit habt Ihn in einen anderen Bereich zu Versetzen (vorausgesetzt ein Arbeitsplatz ist frei) dann hat er gute Chancen zu bleiden.Eventuelle Lohneinbußen werden sich vielleicht nicht vermeiden lassen.
Erstellt am 20.06.2008 um 07:21 Uhr von barevi
Hallo, kann es sein, dass der Kollege aufgrund seines Gesundheitszustandes die Möglichkeit hat, einen GdB für Schwerbehinderung zu erhalten? Sollte ihm ein GdB von 50 zuerkannt werden, würde ihn dies zumindest in den besonderen Kündigungsschutz bringen UND ggf. muss ihm dann ein Arbeitsplatz gewährt werden, der seiner Einschränkung gerecht wird. - Fragt mal Eure Schwerbehindertenvertrauensperson... sie kann Auskünfte geben und wird auch bei der Antragstellung behilflich sein.
VG barevi
Erstellt am 20.06.2008 um 07:36 Uhr von Lotte
Safira,
scheint ein Fall für ein BEM (SGB IX, § 84 Abs.2) zu sein. Ergänzend zu meinen Vorschreibern:
Auch wenn der besondere Kündigungsschutz besteht, so sieht es bei mainpowers beschriebenen Mangel an Möglichkeit des Arbeitsplatzwechsels schlecht aus.
Jetzt seid Ihr als BR gefragt, jede Versetzung und Einstellung besonders zu prüfen.
Gibt es keinen geeigneten Arbeitsplatz, dann ist der Kollege schlimmstenfalls nach der Aussteuerung nicht arbeits- sondern beschäftigungslos und muss dann ebenfalls ALG beantragen.