Recht auf einen anderen Arbeitsplatz
Hallo an Alle, wie sieht es aus, wenn ein unbefristet Beschäftigter aus gesundheitlichen Gründen seine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Hat er die Möglichkeit sich in einen anderen Bereich versetzen zu lassen oder muss er eine Kündigung hinnehmen? Beziehungsweise hat er das Recht, weiter beschäftigt zu werden?
Community-Antworten (3)
20.06.2008 um 08:40 Uhr
Guten Morgen, wenn Ihr keinen anderen Arbeitsplatz fur den gesundheitlich angeschlagenen Kollegen habt , sieht es schlecht für Ihn aus.Der Arbeitgeber macht seine Fürsorgepflicht geltend und er muss mit einer krankheitsbedingten Kündigung rechnen. Wenn Ihr natürlich die Möglichkeit habt Ihn in einen anderen Bereich zu Versetzen (vorausgesetzt ein Arbeitsplatz ist frei) dann hat er gute Chancen zu bleiden.Eventuelle Lohneinbußen werden sich vielleicht nicht vermeiden lassen.
20.06.2008 um 09:21 Uhr
Hallo, kann es sein, dass der Kollege aufgrund seines Gesundheitszustandes die Möglichkeit hat, einen GdB für Schwerbehinderung zu erhalten? Sollte ihm ein GdB von 50 zuerkannt werden, würde ihn dies zumindest in den besonderen Kündigungsschutz bringen UND ggf. muss ihm dann ein Arbeitsplatz gewährt werden, der seiner Einschränkung gerecht wird. - Fragt mal Eure Schwerbehindertenvertrauensperson... sie kann Auskünfte geben und wird auch bei der Antragstellung behilflich sein. VG barevi
20.06.2008 um 09:36 Uhr
Safira, scheint ein Fall für ein BEM (SGB IX, § 84 Abs.2) zu sein. Ergänzend zu meinen Vorschreibern: Auch wenn der besondere Kündigungsschutz besteht, so sieht es bei mainpowers beschriebenen Mangel an Möglichkeit des Arbeitsplatzwechsels schlecht aus. Jetzt seid Ihr als BR gefragt, jede Versetzung und Einstellung besonders zu prüfen. Gibt es keinen geeigneten Arbeitsplatz, dann ist der Kollege schlimmstenfalls nach der Aussteuerung nicht arbeits- sondern beschäftigungslos und muss dann ebenfalls ALG beantragen.
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