Erstellt am 05.03.2019 um 13:14 Uhr von rsddbr
"Kann der BR hier Einfluss nehmen? [..] BR Mitbestimmungspflichtig?"
§87 Abs.1 Punkt 1
Erstellt am 05.03.2019 um 13:20 Uhr von rsddbr
Um es noch ein klein wenig ausführlicher zu machen:
"Kein Esses und Trinken mehr am Arbeitsplatz"
Dies wäre mitbestimmungspflichtig.
" unbedingte Nutzung der Kantine."
Dies kann so nicht vorgeschrieben werden. In der Pause dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich frei entfalten, also grundsätzlich dürften sie auch spazieren gehen oder in den Supermarkt, ein Restaurant oder ihre mitgebrachten Speisen im Park zu sich nehmen.
"Der Weg zur Kantine bedeutet für manche MA ca 4 Minuten Wegstrecke hin und 4 Minuten zurück. Dadurch verrringert sich die Pause."
Dies ist Verhandlungssache. Die Rechtsprechung sagt, die Pause beginnt und endet am Arbeitsplatz. Ein Weg von 4 Minuten ist hinnehmbar. Die Pause wird also nicht kürzer. Sie enthält nur einen kleinen Spaziergang ;)
Erstellt am 05.03.2019 um 13:49 Uhr von Kratzbürste
Entscheidet für die Mitbestimmung wäre der 1.Halbsatz des § 87 BetrVG. "Sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht ...."
Ich würde den AG erst einmal fragen, ob er sich auf ein Gesetz berufen kann.
Google mal Arbeitsstättenrichtlinie Pausenräume.