Abschaffung von Raucherzonen - nur noch außerhalb des Betriebsgeländes erlaubt
In unserer Firma wurden Raucherräume zusammen mit AG und BR eingeführt. Bis heute darf in den Räumen geraucht werden ohne irgendeiner Zeiterfassung.
Nun wird von einigen behauptet, die Raucher haben ja ca. 30 Minuten täglichmehr Pause wenn sie zum Rauchen gehen. Dies wird schon hochgerechnet auf Woche, Monat und Jahr. Dass dies für Aufregung sorgt, ist klar.
Nun sagt der AG ich schaffe die Raucherräume wiederab, wer Rauchen möchte Stempelt sich aus, und geht vor's Betriebsgelände.
Geht das so einfach???
Danke für die Hilfe!!!
Community-Antworten (18)
24.08.2008 um 13:55 Uhr
Nein, ganz so einfach geht das nicht. Der Arbeitgeber hat ja gemeinsam mit dem BR sozusagen eine betriebliche Regelung getroffen, die er gegenüber dem BR aufkündigen muss und dann - mit guter Begründung - eine neue (Rauchverbot oder was auch immer) vereinbaren kann. Dazu ist aber der BR mit im Boot. Jedoch muss der BR sowohl den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter (auch der Nichtraucher und der Raucher sofern sie draussen der Witterung ausgesetzt sind) einfordern, als auch so etwas wie eine Gerechtigkeit und Gleichbehandlung (§ 75) sicherstellen. Wenn die Raucher mehr Pausenzeit brauchen/wollen wie die Nichtraucher ist das mit dem Ausstechen keine schlechte Regelung, sofern keine weiteren Nachteile damit verbunden sind. Dann könnte theoretisch aber auch ein Nichtraucher mal kurz den Arbeitsplatz verlassen und in seiner Freizeit (da ausgestochen) etwas erledigen. Er dürfte ja auch nicht schlechter gestellt werden, bloß weil er Nichtraucher ist. Natürlich ist der Arbeitgeber gefragt, ob er sich so etwas wirklich antuen will.
24.08.2008 um 14:23 Uhr
@Alexa
die Pausenzeiten sind für alle gleich. Es geht nur darum, dass die Raucher wenn sie zum Rauchen gehen mehr Pausenzeiten haben wie ein Nichtraucher. Wer pivat was zu erledigen hat, und außer Haus muss, muss sich ausstechen.
Der AG möchte nun die zusätzlichen Raucherpausen nicht mehr akzeptieren. Auf dem Werksgelände ist schon seit Jahren absolutes Rauchverbot. Nur wie erwähnt in den ausgewiesenen Raucherzimmern erlaubt.
Der AG sagt nun "wer zum Rauchen geht - bitte vor's Betriebstor und Ausstechen".
Ich verstehe das schon, aber was ist denn dann mit denen die 5 Minuten auf dem Gang stehen und sich Unterhalten? Wenn man mit Ausstechen anfängt wo hört man auf???
Gruß Julia
24.08.2008 um 17:27 Uhr
Wenn die Raucher zum Rauchen ausstempeln, heißt das ja nicht, dass sie nicht auch auf dem Gang ein Schwätzchen halten dürfen, wenn andere das auch machen. Bei uns müssen die Raucher (noch) nicht ausstempeln und ich finde das nicht richtig. Denn ich arbeite tätsächlich während meiner gesamten Arbeitszeit und fühle mich gegenüber den Rauchern deswegen im Nachteil. Wenn ich die halbe Stunde täglich (und das kommt bei manchem Raucher locker am Tag zusammen) im Pausenzimmer verbringen und Zeitung lesen würde, bekäme ich mächtig Ärger. Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass ich mich mal mit einem Kollegen unterhalte, den ich auf dem Gang treffe, wenn ich dienstlich sowieso unterwegs bin. Aber extra zu meinem Privatvergügen gehe ich nicht auf den Gang, um zu schwatzen.
24.08.2008 um 17:47 Uhr
@see-see, Stichwort...Toleranz-Modell was dem Einen seine Raucherpause könnte dem Anderen seine Apfelpause sein....
24.08.2008 um 21:03 Uhr
@Pirat,
Ja, Apfelpause..... der Apfel fällt ja nie weit vom Stamm.
24.08.2008 um 21:16 Uhr
@Julia, Julia, oh Julia...ich schwöre es dir bei dem Mond....dem Wandelbaren .-) Die Apfelpause gibt es wirklich...bei Siemens zum Beispiel...
24.08.2008 um 21:36 Uhr
@Pirat, ggf ist Julia, geknickt weil Romeo nicht mehr mit seinem Glimstengel dann ihre Lunge Verzückt ???
25.08.2008 um 00:33 Uhr
Ganz interessant wird die Frage mit der Raucher-"Pause" dann, wenn der AG im Raucherraum ein Flipchart und eine Tafel aufstellt, damit die Raucher auch während des Rauchens weiterarbeiten können. Unsere Raucher argumentieren daher, dass die Zeit beim Rauchen ja nicht komplett Pause ist und wolllen sich teilweise dementsprechend auch keine Zeit abziehen lassen. Bevor wir eine Zeiterfassung hatten war das ganze überhaupt kein Problem, jetzt will die Personalabteilung (Nichtraucher) von den Rauchern gemeldet bekommen, wieviel Zeit fürs Rauchen abgezogen wird. Ich schätze das wird auf der nächsten Betriebsversammlung ein heiß diskutiertes Thema. Ich hoffe mal der AG läßt das dann wieder fallen mit dem Ausstempeln bzw. nachmelden. Ich finde das durchaus ok, solange ein Raucher nicht den halben Tag verschwunden ist. Nichtraucher sind ja auch nicht ständig am Arbeitsplatz (unsere Kaffeemaschine ist auch ein beliebter Treffpunkt :-) Da ist dann wirklich die Frage, wo fängts an und wo hörts auf. Sarkastische Stimmen sagen schon nächstens wird auch für den Toilettengang ausgestempelt.
Gruß meik
25.08.2008 um 10:43 Uhr
@see-see,
worum geht es denn eigentlich? ..um Nichtraucherschutz, oder darum sich kleinkariert darüber zu streiten, ob einer mehr arbeitet als der andere. Es gibt bei uns sogar Leute die sich offiziell beschweren wenn einer nach Rauch riecht, was hat das mit Gesundheitsschutz noch zu tun. Ich denke die Wellnes- und Gesundheitsfanatiker sollten mal die Kirche im Dorf lassen und die Toleranz walten lassen die sie selbst einfordern.
25.08.2008 um 12:17 Uhr
http://www.tabakkontrolle.de/pdf/Stellungnahme_Wiestler_PK_Berlin_08.pdf
Ein Raucherraum, ohne weitere technische Einrichtungen, ist kein wirksamer Schutz der Nichtraucher. Da der BR die zugunsten der Beschäftigten geltenden Schutzgesetze mit umzusetzen hat, siehe auch Arbeitsstättenverordnung, müsste also auch der BR gegen diesen Raum sein.
In manchen Bundesländern hat der Gesetzgeber auch gar keine andere Möglichkeit gelassen....ganz bewusst übrigens.
Es gibt Raucherpilze etc. für indoors, die auch von der Bg getestet und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist-diese wären eine Möglichkeit
Und das ausstechen ist eine gute Idee
Es sollten natürlich, aufgrund des Leidensdruckes, vom Arbeitgeber auch Entwöhnungskurse etc. angeboten werden...Fürsorgepflicht.
25.08.2008 um 13:42 Uhr
@mic34, ich finde das nicht kleinkariert darüber zu streiten ob einer mehr arbeitet als der andere. Wenn der Raucher drei mal am Tag für fünf Minuten eine Zigarette raucht mach das am Tag eine viertel Stunde. Er arbeitet also am Tag 15 Minuten weniger als der Nichtraucher. Das ist in einer Woche über eine Stunde. Da finde ich es nur mehr als gerecht wenn der Kollege dann seine Rauchpause aussticht. Bei uns wird das so gehandhabt und es ist wieder Ruhe im Betrieb. Was das beschweren betrifft wenn einer nach Rauch riecht. Es ist schon unangenehm wenn man von einem Raucher angesprochen wird und man bekommt den ganzen Dunst in die Nase.
25.08.2008 um 13:52 Uhr
@mainpower,
sag ich ja kleinkariert. Was machst Du wenn ein Kollege eine Blasenschwäche hat und deshalb 10 mal öfter zur Toilette geht? Beschwerst Du Dich dann auch weil Du für ihn mitarbeiten musst?
Und eine Knoblauchfahne ist für manche auch schwer zu ertragen...hat aber mit Gesundheitsschutz nicht viel zu tun..
Das meine ich mit Toleranz und die Kirche im Dorf lassen.
25.08.2008 um 14:10 Uhr
@mic34, es ist schon ein unterschied ob jemand krank ist (Blasenschwäche) oder ob einer Rauchen geht. Ich würde das nicht über einen Kamm scheren. Bei der Knoblauchfahne gebe ich Dir recht, ist auch unangenehm.
25.08.2008 um 18:30 Uhr
@mainpower,
die Frage ist doch wo fängt man an wo hört man auf. Ich meine die reine Unterstellung, dass jemand der regelmäßig Raucherpausen einlegt weniger Arbeitsleistung erbringt ist doch ziemlich vermessen und beliebig. Es gibt tausende Kriterien nach denen Arbeitsleistungen bemessen oder beurteilt werden könnten (wie wär es denn z. B. den IQ als Grundlage zu nehmen, oder Fettlaibigkeit, oder gefährliche Hobbies, oder Schrittbreite beim gehen...bin für weitere Vorschläge offen..). Nur sollen Kollegen untereinander sich dahingehend auch noch kontrollieren? Ich denke da hat uns der AG genau wo er uns haben will. Und wenn Erbsen zählen und sortieren, dann aber richtig, nur wär das wohl mit soviel Aufwand verbunden das es sich nicht lohnt, deshalb lässt der AG es lieber, freut sich aber wenn wir es für ihn tun.
...Verstehst was ich meine?
Gruß Mic
25.08.2008 um 18:50 Uhr
@all:
für alle, die es interessiert, hier die bei uns praktizierte Verfahrensweise:
geraucht wird vor der Tür, da der Vermieter (die Firmenräume gehören uns nicht) im gesamten Gebäude ein Rauchverbot verhängt hat. Das kann im Herbst und Winter (und manchmal auch im Frühjahr...) zwar schonmal kalt werden, wird aber von den Rauchern akzeptiert.
Die Raucherpausen werden per Zeiterfassungssystem als Abwesenheit gebucht und nicht als Ruhepause im Sinne des §4 Arbeitszeitgesetz gewertet. Diese Regelung wurde lange vor der Konstituierung eines Betriebsrates eingeführt, alle damals in der Firma beschäftigten Raucher waren damit einverstanden, und wir als BR sehen keinen Bedarf, die Regelung zu ändern. Alle fühlen sich gerecht behandelt, zumindest gab es noch keine Beschwerden.
Gruß khel
25.08.2008 um 19:24 Uhr
@khel,
die kann ja auch nicht als Ruhezeit im Sinne §4 ArZG gewertet werden, denn dann müssten die Raucher mindestens 15 Minuten draußen stehen!! Habt ihr denn eine Überdachung draußen für die Raucher, oder müssen sie im Regen stehen, denn für Raucherzonen außerhalb des Gebäudes ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet eine regen- und windabweisende Raucherzone zu schaffen.
..aber wenns bei euch keine Probleme damit gibt um so besser.
25.08.2008 um 19:43 Uhr
@all,
wer mal sehen will wohin uns solche Diskussionen führen können, der sollte sich mal folgenden Link anschauen.
http://ruebenglueck.blogspot.com/2008/08/blog-post.html
...armes Deutschland *g
26.08.2008 um 11:41 Uhr
@mic34:
manche Raucher bei uns kommen gelegentlich schon auf 15 min Raucherpause: Käffchen zur Kippe, dazu noch ein Schwatz mit Kollegen, da vergeht die Zeit wie im Fluge ;-) Aber Du hast natürlich Recht mit dem Verweis auf die 15 min Mindestdauer für eine Erholungspause.
Ganz nebenbei: einigen Kollegen zu verklickern, dass man mindestens soviel Pause am Stück nehmen muss, war auf jeden Fall nicht so leicht wie die Regelung für die Raucherpausen zu finden.
Unsere Raucher stehen übrigens überdacht im Freien. Und ich kann Dir nur beipflichten: es ist beruhigend unnd nervenschonend, dass es bei uns bis jetzt so gut gelaufen ist und hoffentlich auch dabei bleibt.
Gruß khel
Verwandte Themen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Betriebsferien
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen (Träger für Kindertagesstätten) gibt es Betriebsferien (3 Wochen in den Sommerferein und zwischen Weihnachten und Neujahr). Besonders bei jüngeren Arbeitnehme
Abschaffung Weihnachtsgeld
ÄlterKurze Frage, mit Hoffnung auf schnelle Antwort. Ist der BR bei Abschaffung von Weihnachtsgeld (wurde ueber Jahre gezahlt aber mit Hinweis "freiwillig und jederzeit rücknehmbar") mitbestimmungsber
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab