Erstellt am 20.11.2014 um 06:52 Uhr von nicoline
Das Arbeitszeitgesetz sieht bei mehr als 6 - 9 Std. eine Pause von 30 Min. vor. Erst über 9 Std. muss die Pause 45 Min. dauern. Wenn es gute Gründe gibt, eine 45 minütige Pause zu machen, z.B. körperlich sehr schwere Arbeit, solltet ihr den Personalleiter eher mit guten Argumenten zu überzeugen versuchen, statt ihm zu drohen. Gibt es einen BR? PR?
Erstellt am 20.11.2014 um 07:15 Uhr von ickederdicke
;O) das Arbeitszeitgesetz gilt auch für euren Personalleiter, wenn er "demonstriert" hat, es geht bei 8 Std. Arbeit auch mit nur 15 Min. Pause...dann hat er sich doch grad ´n Ei gelegt.
Erstellt am 20.11.2014 um 08:28 Uhr von moreno
Hmmm drohen ist vielleicht der falsche Ausdruck :-) ihr könnt Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz beim Arbeitgeber ansprechen. Der ist dafür zuständig, dass dies eingehalten wird. Bei der Pausenverteilung im Betrieb seid Ihr in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Natürlich nur wenn Ihr einen BR habt.
Erstellt am 20.11.2014 um 08:31 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke)
"das Arbeitszeitgesetz gilt auch für euren Personalleiter,"
Was gibt Dir die Sicherheit dass der Personalleiternicht vielleicht Leitener Angestellter ist?
Erstellt am 20.11.2014 um 09:06 Uhr von Dezibel
Genau! Die arbeiten (nach eigener Aussage) pausenlos 25 Stunden am Tag ...
Zum Thema: 30 min. sind bei 8 Stunden mindestens Pause, mehr ist möglich. Warum soll eigendlich die Pause gekürzt werden? Denkt der Chef, dass ihr dann 15 min. länger arbeitet?
Erstellt am 20.11.2014 um 09:44 Uhr von gironimo
Im Gesetz heißt es "mindestens". Die Pausen können also auch länger sein.
Und wie lang, wird allein durch die Ausübung der Mitbestimmung entschieden. Da braucht man sich nicht (nur) auf Gesetze berufen. Hier zählen gute Argumente.
Also nicht drohen sondern ganz normal zu den Vorstellungen des Personalchefs nein sagen und die eigenen Vorstellungen entgegensetzen. Ihr solltet da also nicht nur nach gesetzlichen Mindeststandards suchen, sondern die Interessen der AN im Blick haben (die ihr kennen solltet).
Erstellt am 20.11.2014 um 10:05 Uhr von Snooker
Für mich stellt sich als erstes die Frage, was geht es einen Personalleiter an oder ist er vom AG beauftragt worden? Sollte er nicht vom AG mit der Angelegenheit Pausenzeiten und länge beauftragt worden sein würde ich die Hände in den Schoß legen und warten bis sich offiziell was tut in Richtung BR.
Erstellt am 20.11.2014 um 15:07 Uhr von Engländer
Darf ein leitender Angestellter um zu Demonstrieren das es geht 8 Std mit 15 min pause ans Band stellen?Wir haben bisher 45 min 30/15 pause.Diese Pausen brauchen wir auch,die Arbeit ist wirklich schwer.
Erstellt am 20.11.2014 um 15:23 Uhr von moreno
@Engländer der Leitende kann sich von mir aus 24 Stunden ans Band stellen.
Leider hast Du noch nicht geschrieben ob Ihr einen Betriebsrat habt wenn ja seid Ihr in der Mitbestimmung! Besteht auf Eure bisherige Pausenregelung wenn der Chef (nicht der Personalleiter) dies ändern will muss er halt die Einigungsstelle anrufen. Ich glaub nicht das er sich den Spaß gönnt! :-)
Kein Betriebsrat dann kann er die Pausenreglung ändern (Direktionsrecht) es sei denn, sie steht so in den Arbeitsverträgen.
Erstellt am 20.11.2014 um 16:21 Uhr von Engländer
Wir haben ein BR,mit der früheren GL wurde die Vereinbarung getroffen und von der jetzigen gekündigt.Im Gesetz steht mindestens 30min,das will auch unsere GL.Da die Arbeit wirklich schwer ist hat man damals 45 min vereinbart.
Erstellt am 20.11.2014 um 16:29 Uhr von moreno
Ist doch gut jetzt gilt die Alte noch so lange bis Ihr Euch neu geeinigt habt! Und da könnt Ihr ja solange nein, wir wollen die 45 Minuten Pause, sagen bis Eure GL zur Einigungsstelle wackelt. Ob er dort die 30 Minuten durchgesetzt bekommt ist ja auch noch nicht sicher gibt genügend Gründe von Eurer Seite die Pausenregelung beizubehalten.
Erstellt am 21.11.2014 um 01:01 Uhr von Engländer
Hat sich der Personalleiter (Leitender Angestellter) sich hier gegen das ArbZSchG verstoßen?