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Abschaffung von Brückentagen

B
BR-Poly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Laut Betriebsvereinbarung wird in meinem Betrieb täglich 15 Min. länger als die normale Arbeitszeit gearbeitet, diese erarbeitete Mehrzeit wird dazu verwendet, um an den sogenannten Brückentagen frei zu haben. Nun will der Arbeitgeber von sich aus an einem Brückentag (02.10.06) ohne Zustimmung des BR arbeiten lassen. Hat er das Recht, die bestehende Regelung einseitig zu ändern und wenn nicht, wie kann ich mich als BR dagegen wehren.

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Community-Antworten (4)

H
huettenwolf

26.09.2006 um 13:59 Uhr

Hi BR-Poly,

laut §77 BetrVG hat der AG die BV durchzuführen und er muss das tun, da bleibt ihm keine Wahl. Wie er es tut ist auch klar. Im Fitting steht dazu in der RN 15 zu§77 :"... ist auszugehen vom Wortlaut der Regelung, wobei es jedoch nicht auf den buchstäblichen Wortsinn ankommt. Vielmehr ist der wirkliche Wille zu erforschen. ...." Ich kenn die BV nicht, aber wenn du schreibst, die 15 Min. je Tag sind extra dazu da, die Brückentage frei zu bekommen, klingt das sehr eindeutig. Die Einhaltung der BV kann im Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Lasst euch da mal von einem Anwalt beraten.

M
Mona-Lisa

26.09.2006 um 18:23 Uhr

@BR-poly, fordert euren AG mündlich/schriftlich auf, die von ihm genauso unterschriebene BV einzuhalten!

Eine Möglichkeit wäre allerdings noch, dass in der BV eine Option (dringende Aufträge) für die Brückentage eingebaut wurde. Aber auch dann kann der AG nur arbeiten lassen, wenn der BR einverstanden ist.

F
Fayence

26.09.2006 um 21:39 Uhr

BR-Poly, wie genau sind denn die Brückentage in Eurer BV definiert?

P.S. Bei einer 5 Tage Woche und einer tgl. Arbeitszeit von 8,5 Stunden sowie durchschnittlichen 220 Arbeitstagen pro Jahr, habt Ihr volle 6 "Brückentage" herausgearbeitet!

B
BR-Poly

27.09.2006 um 12:11 Uhr

Hallo zusammen! Vielen Dank für Eure Antworten. Das Thema hat sich soweit erledigt. Nachdem ich dem Arbeitgeber das Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt hatte (§87 Punkt 2. u 3.) woraus meiner Meinung nach klar hervorgeht das ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht u. ich die Zustimmung nur für eine freiwillige Arbeit an diesem Brückentag gegeben habe, hat er dieses so akzeptiert.

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