@DJ
Du hast doch geschrieben, dass dir der Arbeitgeber vorschreiben kann, in deiner Pause keinen Alkohol trinken zu dürfen. Ich will jetzt nur noch mal auf die Definition der Pause zurück, ist jetzt die unbezahlte Pause Freizeit oder Arbeitszeit? Auf dem Betriebsgelände kann es verboten sein, aber außerhalb doch nicht (wenn die Pause Freizeit ist). Da wird man doch nur geahndet, wenn man das Betriebsgelände wieder alkoholisiert betritt. Das hängt jetzt meines Erachtens von der Definition der Pause ab, ob die noch im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers liegt oder nicht. Ich will hier jetzt kein Freifahrtschein für den Konsum von Alkohol außerhalb des Betriebsgeländes bestätigt haben, aber mir schließt sich der Kreis in diesem Punkt noch nicht so ganz.
Also der Gesetzgeber schreibt einem nicht vor wieviel ich in meiner Freizeit trinken darf, soviel steht fest, er schreib nur vor, was ich in diesem Zustand nicht mehr machen darf und das ist auch gut so.
Beim Arbeitgeber bin ich mir nicht so sicher, schließlich kann er auch vertraglich vereinbaren, dass der AN z.B. gewisse Sportarten in der Freizeit nicht machen darf z.B. bei Profifussballern, die im Winter nicht Ski fahren gehen dürfen.
Also vorstellen könnte ich es mir, dass der Arbeitgeber da einen Riegel vorschieben könnte.
Aber vorstellen kann ich mir viel und ist das nicht immer so, wie man es sich wünscht.
Zumal da auch noch eine Aussage unserer Gewerkschaftssekretärin dem entgegensteht, die behauptet, dass der AN in der Pause außerhalb des Firmengeländes trinken dürfte, was er natürlcih nicht tun sollte, weil der Arbeitgeber dann gewisse Maßnahmen ergreifen könnte.
Deswegen ist eigentlich einfach nur die Frage, ist es in einer BV haltbar, dass mit aufzunehmen?
*Mit einer "Alk auf Arbeit is no-go"-Haltung gewinnt man da keinen Blumentopf, weil Kollegen gibt die sagen Alk auf Arbeit = a must have. Und nu??*
Sehr bedauerlich, dass du so denkst! Wirklich sehr bedauerlich!!!
Wollte eigentlich mit dieser Aussage nur die Komplexität des bei uns vorherrschenden Problems erläutern, dass es man harte Überzeugungsarbeit leisten muss um alle auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, das ist alles. Wenn ich sage Alk geht gar nicht und 3 von 5 sagen das ist dein Problem, gehts vor die Einigungsstelle, wo am Ende das rauskommt, was man vorher auch hätte haben können, nur ohne dass das Klima der beiden Partein nun etwas frostelig ist.
*Einigungsstelle, die wahrscheinlich nur den gewerblichen AN's Alkoholverbot aufdrückt, was irgendwie auch nicht im Sinne des Erfinders ist.*
Na, das kannst du vergessen! Eine Einigungsstelle wird keinen Unterschied zwischen gewerblichen und angestellten AN machen. Nicht wenn ein vernünftiger Vorsitzender da ist!
Den Spruch von dem Ausgang vor der Einigungsstelle hab ich von unserem AG, der mit dem Urteil auch schon zufrieden wäre, was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann.
Naja, ich sage auf jeden Fall vielen Dank für dein Engagement zu meinem Problem, habe einige Aspekte noch nicht so betrachtet gehabt, wie du sie mir geschildert hast und werde jetzt mal sehen was ich draus machen kann.
Grüße aus Bayern