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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausen außerhalb des Betriebsgeländes?

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dannythedud
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. In wie weit kann der AG dem AN vorschreiben, was er in den Pausen zu tun oder zu lassen hat, im speziellen wenn man in der Pause das Betriebsgelände verlässt. Ist die Pause überhaupt Freizeit oder gehört die Pause mit zur Arbeitszeit? Kann der AG Alkohol außerhalb des Betriebsgeländes verbieten oder es nur ahnden, wenn ein AN betrunken wiederkommt? Ok, ich weiß, war mehr als eine Frage aber freue mich auf eure Antworten, Ansichten und Stellungnahmen.

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Community-Antworten (25)

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Lotte

03.03.2009 um 13:19 Uhr

dannythedud, das BAG urteilte am 21.08.1990, dass der AN nicht berechtigt sein muss, während der Ruhepause den Betrieb zu verlassen.

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Dr.House

03.03.2009 um 13:43 Uhr

dannythedud, Alkohol während der Arbeitszeit????? Was ist das für ein Betrieb, eine Schnapsbrennerei mit Verkostung?

MfG Dr.House

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Angi1

03.03.2009 um 14:02 Uhr

Hallo Dannythedud

Laut des § 15 BGV A1 ist es allen Mitarbeitern untersagt sich in einen Zustand zu versetzen durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Mitarbeiter (Versicherte), die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.

MfG Angi1

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dannythedud

03.03.2009 um 14:10 Uhr

@dr.house Jetzt tu mal nicht so, als wären wir der letzte Betrieb, in dem Alkohol geduldet würde. Und ja, Frauen dürfen hier wählen um eine Frage der Rückständigkeit unserer Firma vorzubeugen. Haben hier kein AV am Standort. Haben überhaupt recht wenig Einschränkungen in der Firma. Das soll sich nun aber alles ändern, deshalb meine Fragen, was geht, was geht nicht, was macht Sinn und was nicht. Aber wie es nun mal so ist im Leben, jammert der AN erst mal, wenn ihm was weggenommen wird. Und wenn es der Alkohol ist und der Betrieb in Bayern ansässig ist, ist eine solches Verbot für den AN doppelt hart. Aber es soll eine BV über Sucht kommen und will vorab alle offenen Fragen geklärt haben. Der BR ist sich in dem Punkt nämlich selber noch uneinig.

D
dannythedud

03.03.2009 um 14:17 Uhr

@Angi1 mir sind die ganzen gesetzlichen, schwammigen Aussagen geläufig. Aber es ist sehr schwierig, eine Diskussion darüber zu führen. Die Jungs aus der Werkstatt schwören Stein und Bein, Sie trinken nur ein Bier in der Mittagspause, was ihre Arbeitskraft nicht einschränkt. Der Gesetzgeber gibt in keinem seiner Gesetze eine Grenze an. Der AG will ein AV aus Versicherungstechnischen Gründen, sinnvoll wäre es aus gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gründen. Ich will nur die Grenzen des Möglichen ausloten bevor eine BV abgeschlossen wird. Aber vielen Dank für die ganzen Antworten bis jetzt

RW
rainer w

03.03.2009 um 15:28 Uhr

Sollte der BR hier nicht in Form einer BV Vorsorge treffen., denn das Kind muß doch nicht immer erst in den Brunnen fallen bevor man tätig wird. Was die Pausen außerhalb des Betriebes betrifft, da ist es so, das während derPause sowieso kein Versicherungsschutz exestiert, egal ob man im Betrieb ist oder nicht.

D
dannythedud

03.03.2009 um 15:44 Uhr

Hatte mich vorher noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt . Ist auch noch nie was passiert. Also kam es uns erstmal als Schikane und purer Faulheit des AG vor seine Mitarbeiter diesbezüglich im Zaum zu halten. Je mehr ich aber drüber lese und mich schlau mache, sehe ich es nun wirklich als Vorsorge und Schutz für den AN. Ist das so, dass der AN in seinen Pausen aus dem Schutz der Genossenschaften raus ist? D.h. wenn sich ein AN auf dem Weg zum Klo in seiner Pause ein Hax bricht, ist das kein Arbeitsunfall?

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Dr.House

03.03.2009 um 15:57 Uhr

dannythedud,

auf dem Weg zur Toilette ist der AN über die BG versichert, drinne nicht mehr. Also wenn drin was passiert, Türe auf und auf den Gang schleppen....

MfG Dr.House

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dannythedud

03.03.2009 um 16:00 Uhr

@dr. house warum eigentlich auf den Gang schleppen? Das hört sich an, als wäre das versicherungsfreie Zone. Ist dann nicht die eigene Krankenkasse am Start?

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Dr.House

03.03.2009 um 16:07 Uhr

dannythedud, natürlich bist Du über die Krankenkasse versichert. Gib mal bei Stichwort/Problem suchen die 26069 ein. Da hatten wir die Frage schon mal.

MfG Dr.House

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dannythedud

03.03.2009 um 16:14 Uhr

Super! Danke für den Link. Wo ist aber der Unterschied zwischen dem privaten Versicherungsschutz und dem der BG? Warum soll ich mich auf den Gang schleppen, wenn in der Toilette die Krankenkasse greift?

D
Dr.House

03.03.2009 um 16:25 Uhr

Krankengeld nach 6 Wochen ist höher(heißt hier Verletztengeld) keine Zuzahlung für benötigte Medikamente z.B. Übrigens reden wir von der gesetzlichen Krankenkasse und nicht dem privaten Vers.schutz.

MfG Dr.House

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dannythedud

03.03.2009 um 16:51 Uhr

Ok, die gesetzliche meinte ich auch, hab mich nur falsch ausgedrückt. Dafür kann man sich schon mal auf den Gang schleppen. Ist die BG dann auch noch zuständig, wenn man in den Pausen das Gelände verlässt? Z.B. Brotzeit beim benachbartem Bäcker holen. Um nochmal auf den Alkohol zurück zu kommen, die BG hat aber keine Promillegrenze für die Haftung, wie in der STVO oder bei den KFZ-Versicherern, oder doch?

D
DonJohnson

03.03.2009 um 16:59 Uhr

@dannythedud Na, dann sei mal gespannt darauf was passiert, wenn du nach einem Bier einen Unfall im Betrieb hast...

Davon ab haben die Vorgesetzten eine Fürsorgepflicht. Kommt denne jemand mit ner "Fahne" entgegen heißt es ab nach Hause mit Taxi. Woher soll der wissen wieviele Biere und Kurze es waren?

Das Thema Alkohol am arbeitsplatz sollte nciht bagatellisiert werden - auch nciht in Bayern!

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dannythedud

03.03.2009 um 17:38 Uhr

@DJ Den Kollegen mit ner "Fahne" Heim schicken kann der AG ja auch ohne BV. Hat er aber noch nie gemacht. Problem ist, dass es von den direkten Vorgesetzten toleriert wird bzw. sogar mit praktiziert wird. Klar, wenn was passiert ist die Kacke am dampfen und der BR und der AG ist dran / bzw. die bösen Buben, weil man sich nicht um die Sicherheit der AN gekümmert hat. Als der AG mit dem AV um die Ecke kam war in dem Betrieb die Hölle los. Kurze Info über den Betrieb 70 AN, 55 Angestellt und 15 gewerblich. Seit 35 Jahren gibt es Mittags ein Bier bei den gewerblichen und Freitags Sekt bei manchen Angestellten und hin und wieder mal ein After-work Bier im Büro und die Chefs waren mit dabei. Sind aber nur eine Niederlassung und von Oben kam die Order an unsere Stammesführer den Alkohol abzuschaffen. Darauf folgte ein hin und her, GL hat ne BV vorgelegt, BR hat ne BV vorgelegt, BR wollte dealen GL nicht und und und. Hatten auch schon eine Suchtpräventionsveranstaltung im Hause. Aber es ist schwierig sowas voran zu treiben, wenn in den eigen Reihen (BR) Uneinigkeit herrscht zu diesem Thema. Bin auch für eine solche BV aber es schwieriger als ich dachte, es den Kollegen für gut zu verkaufen, da die meisten sich nicht als gefährdet betrachten und auch die Gefahren bagatellisieren. Bin halt an einen wohlklingenden BV am zimmern, die für alle Seiten das Beste ist und jeder mit Leben kann. Die Frage nach der Pause war halt einfach nur, weil der AG es in seiner BV als Verbot formuliert hatte, ich für meinen Teil es aber lieber hätte, den AN in die Richtung zu sensibilisieren, dass sich die Pause in seiner Freizeit befände, er somit sich auch ein Bier genehmigen könne, es aber aufgrund der anschließenden Fortsetzung der Arbeit ein Schmarrn wäre dies zu tun, weil auch wegen Fahne usw. es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könne. Sowas in der Art wäre da mein Anstaz.

D
DocPille

03.03.2009 um 17:47 Uhr

@dannythedud

Bayern , wo denn da??

Bei uns in Bayern haben wir auch noch Bierautomaten in der Kantine stehen.Gehört laut Bayerischer Verfassung zum Grundnahrungsmittel.????? Braucht ihr nicht suchen,steht nicht drinnen , aber die Bayern sind halt so.

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DonJohnson

03.03.2009 um 17:55 Uhr

@dannythedud

Den Kollegen mit ner "Fahne" Heim schicken kann der AG ja auch ohne BV. Habe ich auch nciht behauptet!

@DocPille Ich habe Verwandschaft in Bayern. Eienr arbeitet sogar beim größten Schützenverein Deutschlands. Bis vor ein paar Jahren war das dort genauso. Jetzt nciht mehr. Warum dort Bier zum "Grundnahrungsmittel" gehört kann ich nicht nachvollziehen. Das es so ist, ist mir bekannt.

@dannythedud & DocPille So oder so ist Alkohol am Arbeitsplatz ein brisantes Thema. Das BV hin und her geschoben werden, kann ich nciht verstehen. Letztendlich wird es irgendwann mal Zeit, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Was folgt, ist allen bekannt! Also ehrlich, beim Thema Alk am Arbeitsplatz hört bei mir alles auf. Wenn nach Feierabend gemeinsam ein Bierchen oder ein Sekt geschlabbert wird, ist das eine Sache, aber in der Pause... und dann noch arbeiten.... geht ja gar nciht!

DJ

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dannythedud

03.03.2009 um 18:06 Uhr

@DJ Das Alkohol in der Pause moralisch Fragwürdig ist bleibt unumstritten. Mir stellt sich nur die Frage, ob es rechtens ist, das zu verbieten? Schließlich ist es auch jedem seine eigene Pflicht morgens nüchtern zur Arbeit zu erscheinen.

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dannythedud

03.03.2009 um 18:15 Uhr

@DJ du hast die BV vom AG nicht gesehen!!! War ne sehr große Verarsche! Da wollte der AG drin bestimmen wann gesoffen wird und wenn er Besuch empfängt fließt der Champus natürlich in Strömen.

Sehr fragwürdig!

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DonJohnson

03.03.2009 um 18:29 Uhr

@dannythedud

Das Alkohol in der Pause moralisch Fragwürdig ist bleibt unumstritten. Was heißt hier moralisch? Alk auf der Arbeit ist ein "no go"!

Mir stellt sich nur die Frage, ob es rechtens ist, das zu verbieten? Klar, sonst könnte der AG ja auch keinen mit Fahne auf dessen Kosten nach Hause schicken!

Schließlich ist es auch jedem seine eigene Pflicht morgens nüchtern zur Arbeit zu erscheinen. Jepp und wenn dem nicht so sein sollte, sind Abmahnungen und Kündigungen kein zu hartes Mittel.

du hast die BV vom AG nicht gesehen!!! War ne sehr große Verarsche! Brauch die nciht zu sehen - und ob sie so schlecht ist.... Hmmm, ich habe halt eine ander Auffassung, komme ja auch nciht aus Bayern!

Da wollte der AG drin bestimmen wann gesoffen wird und wenn er Besuch empfängt fließt der Champus natürlich in Strömen. Wer seid denn bitte ihr, dass ihr dem AG vorschreiben wollt, was und wieviel er mit seinen Gästen trinkt? Das andere halte ich für unproblematisch ohne den genauen Wortlut zu kennen. Ich vermute es geht darum: "auf Firmenfeiern innerhalb des Betriebes darf Alkohol zu sich genommen werden..." Dennoch würde mich der Vorschlag des AG inhteressieren - euer natürlich auch - kannste mir ja mailen...

Gruß DJ

D
dannythedud

03.03.2009 um 19:08 Uhr

@DJ wenn Alkohol ein "No-Go" ist, warum drückt sich der Gesetzgeber dann schwammig aus und sagt nicht einfach, dass Alkohol auf der Arbeit verboten ist, sondern lässt beide Parteien wurschteln? Der eine sagt ja der andere sagt nein, wer von beiden hat jetzt mehr recht, wenn es keine handfesten gesetzlichen Stützen gibt? Am Ende sind es nur subjektive Meinungen!

Ich wäre um eine rechtliche Grundlage dankbar, in der steht, dass es dem AG sein Recht ist dem AN in der Freizeit den Alk zu verbieten.

War vielleicht ne subjektive Aussage ausnahmsweise von meiner Seite. Ich hätte Sie als AG auch nicht anders geschrieben. Is auch egal. Im Netz geistern genug rum. Und eine andere wäre nicht derart negativ ausgelgt worden, die aber vom Inhalt her denselben Sinn hat.

Nun gut, ich denke halt gleiches Recht für alle! Wenn schon der AG mit der Versicherungs-, Gesundheits- und Sicherheitsfahne wedelt, sollte er als gutes Beispiel vorran gehen. Is irgendwie komisch, wenn der AN, dem nachgesagt wird nach ner halben seiner Arbeit nicht mehr richtig nach zu kommen, mit nem Problem vorm Chef steht und der den anlallt. Natürlich kann er sein unternehmerisches Handeln selbst bestimmen aber würde trotzdem keinen guten Eindruck bei der Belegschaft hinterlassen, ohne die er, zumindest nach den Aussagen auf den Betriebsversammlungen zufolge, nicht so erfolgreich wäre.

Kann dir die BV's gerne mal schicken. Wirst sie aber wahrscheinlich eh schon kennen, weil die leicht abgewandelter Form eh im Netz kursieren. Wie gesagt, eigentlich ist der Inhalt der BV's nicht das Problem. Problem ist Teilen des Gremiums das als eine sinnvolle notwendige Sache verständlich zu machen. Das ist das Problem. Mit einer "Alk auf Arbeit is no-go"-Haltung gewinnt man da keinen Blumentopf, weil Kollegen gibt die sagen Alk auf Arbeit = a must have. Und nu?? Einigungsstelle, die wahrscheinlich nur den gewerblichen AN's Alkoholverbot aufdrückt, was irgendwie auch nicht im Sinne des Erfinders ist.

D
DonJohnson

03.03.2009 um 19:48 Uhr

@dannythedud wenn Alkohol ein "No-Go" ist, warum drückt sich der Gesetzgeber dann schwammig aus und sagt nicht einfach, dass Alkohol auf der Arbeit verboten ist, sondern lässt beide Parteien wurschteln?

  • es ist auf dem Grundstück des AG - soll der Gesetzgeber dir auch in deinen vier Wänden Alkohol verbieten? kann oder darf er dass überhaupt?
  • der Gesetzgeber gibt vieles in die Hand der Betriebs- oder Tarifparteien. Siehe u. a. wann und wo die Arbetiszeit beginnt...

Der eine sagt ja der andere sagt nein, wer von beiden hat jetzt mehr recht, wenn es keine handfesten gesetzlichen Stützen gibt? Am Ende sind es nur subjektive Meinungen! Das darf ich bitte anders sehen, ok? Siehe das von mir eben erwähnte Beispiel der Arbeitszeit! Die Meinung ist dann nciht subjektiv, sondern objektiv. Sollte nach dem Alkohol Genuß das KFZ bewegt werden, isdt der Gesetzgeber doch wieder mit dabei. Alles andere ist auf Privatgrund und da Alkohol eine legale Droge ist, kann und darf und wird der Gesetzgeber da nciht einschreiten.

Ich wäre um eine rechtliche Grundlage dankbar, in der steht, dass es dem AG sein Recht ist dem AN in der Freizeit den Alk zu verbieten. Echt? Ich nciht. Ich finde der Gesetzgeber schreibt schon zuviel vor. Das mit dem Trinken in der Pause ist selbstverständlich - und der Gesetzgeber soll mir dann auch das Trinken daheim verbieten? oder auf dem Oktoberfest? Das ist echt nciht dein Ernst, oder?

*Nun gut, ich denke halt gleiches Recht für alle! * Also auf dem Planet Erde kannst du dann nciht wohnen - sorry. Der AG kann machen was er will - zumindest erstmal für sich selbst. Er hat auch keine Arbeitszeitbeschränkung durch den Gesetzgeber usw. Sag mal, "alle sind gleich - nur der Chef ist gleicher"

Wenn schon der AG mit der Versicherungs-, Gesundheits- und Sicherheitsfahne wedelt, sollte er als gutes Beispiel vorran gehen. Na, sollte vielleicht, ob er es macht, dazu kann ihn keiner zwingen! Nimm bitte deine rosa rote Brille ab, bitte!

Is irgendwie komisch, wenn der AN, dem nachgesagt wird nach ner halben seiner Arbeit nicht mehr richtig nach zu kommen, mit nem Problem vorm Chef steht und der den anlallt. Wenn der AG meint das wäre so richtig.... ist ja sein Geld! Kann der AN dem AG was verbieten?

Natürlich kann er sein unternehmerisches Handeln selbst bestimmen aber würde trotzdem keinen guten Eindruck bei der Belegschaft hinterlassen, ohne die er, zumindest nach den Aussagen auf den Betriebsversammlungen zufolge, nicht so erfolgreich wäre. Aber auch das wäre seine unternehmerische Freiheit - was machst du dir Gedanken wie der AG wirkt? das ist nciht dein Problem. Er hingegen kann dich abmahnen und entlassen wenn du betrunken auffällst! Das sind halt die kleinen Unterschiede.

Mit einer "Alk auf Arbeit is no-go"-Haltung gewinnt man da keinen Blumentopf, weil Kollegen gibt die sagen Alk auf Arbeit = a must have. Und nu?? Sehr bedauerlich, dass du so denkst! Wirklich sehr bedauerlich!!!

Einigungsstelle, die wahrscheinlich nur den gewerblichen AN's Alkoholverbot aufdrückt, was irgendwie auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Na, das kannst du vergessen! Eine Einigungsstelle wird keinen Unterschied zwischen gewerblichen und angestellten AN machen. Nicht wenn ein vernünftiger Vorsitzender da ist!

Na, vieles läuft quer bei euch - und das meiste davon kommt vom Kopfe her wie es sich für mcih darstellt!

Gruß DJ

D
dannythedud

03.03.2009 um 22:51 Uhr

@DJ Du hast doch geschrieben, dass dir der Arbeitgeber vorschreiben kann, in deiner Pause keinen Alkohol trinken zu dürfen. Ich will jetzt nur noch mal auf die Definition der Pause zurück, ist jetzt die unbezahlte Pause Freizeit oder Arbeitszeit? Auf dem Betriebsgelände kann es verboten sein, aber außerhalb doch nicht (wenn die Pause Freizeit ist). Da wird man doch nur geahndet, wenn man das Betriebsgelände wieder alkoholisiert betritt. Das hängt jetzt meines Erachtens von der Definition der Pause ab, ob die noch im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers liegt oder nicht. Ich will hier jetzt kein Freifahrtschein für den Konsum von Alkohol außerhalb des Betriebsgeländes bestätigt haben, aber mir schließt sich der Kreis in diesem Punkt noch nicht so ganz. Also der Gesetzgeber schreibt einem nicht vor wieviel ich in meiner Freizeit trinken darf, soviel steht fest, er schreib nur vor, was ich in diesem Zustand nicht mehr machen darf und das ist auch gut so. Beim Arbeitgeber bin ich mir nicht so sicher, schließlich kann er auch vertraglich vereinbaren, dass der AN z.B. gewisse Sportarten in der Freizeit nicht machen darf z.B. bei Profifussballern, die im Winter nicht Ski fahren gehen dürfen. Also vorstellen könnte ich es mir, dass der Arbeitgeber da einen Riegel vorschieben könnte. Aber vorstellen kann ich mir viel und ist das nicht immer so, wie man es sich wünscht. Zumal da auch noch eine Aussage unserer Gewerkschaftssekretärin dem entgegensteht, die behauptet, dass der AN in der Pause außerhalb des Firmengeländes trinken dürfte, was er natürlcih nicht tun sollte, weil der Arbeitgeber dann gewisse Maßnahmen ergreifen könnte. Deswegen ist eigentlich einfach nur die Frage, ist es in einer BV haltbar, dass mit aufzunehmen?

Mit einer "Alk auf Arbeit is no-go"-Haltung gewinnt man da keinen Blumentopf, weil Kollegen gibt die sagen Alk auf Arbeit = a must have. Und nu?? Sehr bedauerlich, dass du so denkst! Wirklich sehr bedauerlich!!! Wollte eigentlich mit dieser Aussage nur die Komplexität des bei uns vorherrschenden Problems erläutern, dass es man harte Überzeugungsarbeit leisten muss um alle auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, das ist alles. Wenn ich sage Alk geht gar nicht und 3 von 5 sagen das ist dein Problem, gehts vor die Einigungsstelle, wo am Ende das rauskommt, was man vorher auch hätte haben können, nur ohne dass das Klima der beiden Partein nun etwas frostelig ist.

Einigungsstelle, die wahrscheinlich nur den gewerblichen AN's Alkoholverbot aufdrückt, was irgendwie auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Na, das kannst du vergessen! Eine Einigungsstelle wird keinen Unterschied zwischen gewerblichen und angestellten AN machen. Nicht wenn ein vernünftiger Vorsitzender da ist! Den Spruch von dem Ausgang vor der Einigungsstelle hab ich von unserem AG, der mit dem Urteil auch schon zufrieden wäre, was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann.

Naja, ich sage auf jeden Fall vielen Dank für dein Engagement zu meinem Problem, habe einige Aspekte noch nicht so betrachtet gehabt, wie du sie mir geschildert hast und werde jetzt mal sehen was ich draus machen kann. Grüße aus Bayern

D
DonJohnson

03.03.2009 um 23:03 Uhr

Also ganz ehrlich - ich mache es kurz weil wir drehen uns im Kreis!

Nochmals. Der AG kann dir nciht vorschreiben was du wärend deiner Pause machst - klar kannst du auch saufen gehen außerhalb des Firmengeländes wenn eine BV dieses verlangen würde! Aber glaube mal, kommst du mit ner Fahne wieder - kann er dich sofort nach Hause schicken! Machst du das mehrfach kann er dich als alkoholkrank einstufen! Er könnte rein theoretisch sogar drauf bestehen, dass du auf ein "Trockendock" kommst - wenn nicht, die Kündigung ausgesprochen wird!

Zumal da auch noch eine Aussage unserer Gewerkschaftssekretärin dem entgegensteht, die behauptet, dass der AN in der Pause außerhalb des Firmengeländes trinken dürfte, was er natürlcih nicht tun sollte, weil der Arbeitgeber dann gewisse Maßnahmen ergreifen könnte. Deswegen ist eigentlich einfach nur die Frage, ist es in einer BV haltbar, dass mit aufzunehmen? wie soll eine BV regeln was nciht zu reglen ist, da es außerhalb der Arbeitszeit passiert? Sie kann nur regeln was passiert, wenn du angetrunken (in welchem Grad auch immer) wieder am Arbeitsplatz erscheinst!

Den Spruch von dem Ausgang vor der Einigungsstelle hab ich von unserem AG, der mit dem Urteil auch schon zufrieden wäre, was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann. Auch für den AG ist eine Einigungsstelle kein Wunschkonzert! Der Spruch der Einigungsstelle ist für beide Seiten bindent!

Und jetzt hör echt auf mit dem Schmarn - besuche mal Sucht Seminare dann reden wir weiter, ok?

Gruß DJ

D
dannythedud

04.03.2009 um 08:57 Uhr

Yep wir drehen uns im Kreis! Das was ich wissen wollte, weiß ich nun. Beim Rest drehst du mir teilweise (ist zwar hier unpassend) die Worte im Mund herum. Trotzdem danke. Grüße

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