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Dienstfahrzeug ist gleich geldwerter Vorteil

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Franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einem MA wurde aus dienstlichen Gründen ab 2005 ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, auch zur privaten Nutzung. Nun hat sich seine Arbeit so geändert, dass er das Fahrzeug nicht mehr braucht. Die GL teilte ihm mit, er muß es ab Jan abgeben. Bei einem Gespräch meinte die GL sie würde ihn Höhergruppieren, wenn der BR sein O.K. gibt. (Geldwerten Vorteil ausgleichen) Nun stellt sich uns die Frage, ob es sich unser Chef nicht zu einfach macht, wenn er die Verantwortung auf den BR abschiebt. Der BR könnte ja auch gegen eine Höhergruppierung sein. Was meint ihr?

MfG Franz

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Community-Antworten (5)

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Mecki

13.08.2008 um 17:51 Uhr

Hallo Franz,

ich würde meinen, es greifen die § 87 Abs. 1, Ziff. 10 und 95 und 99 BetrVG. Die Maßnahme unterliegt der Mitbestimmung des BR.

Grüße von Mecki

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Mainpower

13.08.2008 um 18:09 Uhr

Hallo, zu 1:ein Firmenfahrzeug gehört , wie schon der Name sagt, der Firma. Wenn der MA dieses Fahrzeug beruflich nicht mehr benötigt kann der AG verlangen dass er das Fahrzeug abgibt. zu 2: der BR wird sich doch nicht gegen eine Höhergruppierung eines MA stellen. Dass der AG den BR vor seinen Karren spannen will ist natürlich nicht in Ordnung.

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Petrus

13.08.2008 um 18:18 Uhr

Ich frag mich gerade: Wieso Höhergruppierung? Der ArbN hatte bislang ein steuerpflichtiges Einkommen, dass zum Teil in Geld und zum Teil in "Naturalien" in Form eines Fahrzeugs bestand. Nun soll der Naturalienteil in Euros ausgezahlt werden - nur dürfte sich das steuerpflichtige Einkommen dadurch nicht ändern... Als BR würde ich eher Rabatz machen, wenn der Chef das ganze nicht in Geld ausgleicht, weil das eine Harabgruppierung ist...

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paula

14.08.2008 um 00:11 Uhr

@mecki nein es ist kein Fall der Mitbestimmung! Das ist wohl doch Individualrecht

@Franz der Wagen stellt einen Lohnbestandteil dar, da er privat genutzt werden durfte. Jetzt soll er wegfallen. Was steht in den Verträgen? Es gibt doch da sicher eine Vereinbarung. Ohne Ersatz kann man den ja nicht einfach so wegnehmen. Normalerweise wandelt man das in eine Zulage um. Diese kann man dann je nach Gestaltung natürlich mit eine Höhergruppierung verrechnen. Das hat anscheinend der AG vor.

Wie ist denn die tarfliche Wertigkeit des neuen Jobs? Ist das vielleicht eh eine höhere TG?

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Peanuts

14.08.2008 um 21:10 Uhr

"Nun stellt sich uns die Frage, ob es sich unser Chef nicht zu einfach macht, wenn er die Verantwortung auf den BR abschiebt. "

Wo schiebt Euer AG denn die Verantwortung ab, wenn er völlig lege artis den geldwerten Vorteil (= 1% Regelung) als Ausgleich zahlen will.

Eure GL hat Euch informiert, Ihr stimmt dieser Regelung zu und fertig! Im Vorfeld werdet Ihr Euch doch auch nicht darüber mokiert zu haben, dass diesem Kollegen die Privatnutzung des Dienstwagens erlaubt wurde.

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