Erstellt am 13.08.2008 um 15:51 Uhr von Mecki
Hallo Franz,
ich würde meinen, es greifen die § 87 Abs. 1, Ziff. 10 und
95 und 99 BetrVG. Die Maßnahme unterliegt der Mitbestimmung
des BR.
Grüße von Mecki
Erstellt am 13.08.2008 um 16:09 Uhr von mainpower
Hallo,
zu 1:ein Firmenfahrzeug gehört , wie schon der Name sagt, der Firma. Wenn der MA dieses Fahrzeug beruflich nicht mehr benötigt kann der AG verlangen dass er das Fahrzeug abgibt.
zu 2: der BR wird sich doch nicht gegen eine Höhergruppierung eines MA stellen.
Dass der AG den BR vor seinen Karren spannen will ist natürlich nicht in Ordnung.
Erstellt am 13.08.2008 um 16:18 Uhr von Petrus
Ich frag mich gerade: Wieso Höhergruppierung?
Der ArbN hatte bislang ein steuerpflichtiges Einkommen, dass zum Teil in Geld und zum Teil in "Naturalien" in Form eines Fahrzeugs bestand. Nun soll der Naturalienteil in Euros ausgezahlt werden - nur dürfte sich das steuerpflichtige Einkommen dadurch nicht ändern... Als BR würde ich eher Rabatz machen, wenn der Chef das ganze nicht in Geld ausgleicht, weil das eine Harabgruppierung ist...
Erstellt am 13.08.2008 um 22:11 Uhr von paula
@mecki
nein es ist kein Fall der Mitbestimmung! Das ist wohl doch Individualrecht
@Franz
der Wagen stellt einen Lohnbestandteil dar, da er privat genutzt werden durfte. Jetzt soll er wegfallen. Was steht in den Verträgen? Es gibt doch da sicher eine Vereinbarung. Ohne Ersatz kann man den ja nicht einfach so wegnehmen. Normalerweise wandelt man das in eine Zulage um. Diese kann man dann je nach Gestaltung natürlich mit eine Höhergruppierung verrechnen. Das hat anscheinend der AG vor.
Wie ist denn die tarfliche Wertigkeit des neuen Jobs? Ist das vielleicht eh eine höhere TG?
Erstellt am 14.08.2008 um 19:10 Uhr von peanuts
"Nun stellt sich uns die Frage, ob es sich unser Chef nicht zu einfach macht, wenn er die Verantwortung auf den BR abschiebt. "
Wo schiebt Euer AG denn die Verantwortung ab, wenn er völlig lege artis den geldwerten Vorteil (= 1% Regelung) als Ausgleich zahlen will.
Eure GL hat Euch informiert, Ihr stimmt dieser Regelung zu und fertig! Im Vorfeld werdet Ihr Euch doch auch nicht darüber mokiert zu haben, dass diesem Kollegen die Privatnutzung des Dienstwagens erlaubt wurde.