Erstellt am 14.05.2007 um 22:06 Uhr von Konrad
Hallo, Extras vom Chef
Personalrabatte in Form von Warengutscheinen bleiben bis zu 1080 Euro pro Jahr abgabenfrei, wenn sich die Arbeitnehmer nur aus dem von der Firma hergestellten oder vertriebenen Sortiment bedienen dürfen.
Sachprämien wie Wein oder Kinokarten
Gute Leistungen seiner Leute kann der Chef auch mit Sachprämien wie zum Beispiel Kinokarten, Wein oder Büchern honorieren - und das Finanzamt bleibt außen vor. Auch die Kosten für Gesundheits- und Fitnessprogramme oder ein Fahrsicherheitstraining kann der Arbeitgeber brutto für netto übernehmen. Das Unternehmen muss dazu mit dem jeweiligen Anbieter eine Rahmenvereinbarung treffen und die Kosten direkt übernehmen.
(Quelle: Stern.de)
Erstellt am 14.05.2007 um 23:45 Uhr von hans
Konrad,
das gilt ja zunächst für den Arbeitnehmer, der den Geldwerten Vorteil nicht angeben muß. Ich frage nicht aber, ob ich beim Blumenhändler den Perso zücken muß und dieser dann dem ArG mitteilt, Herr XY hat Rosen für 50 Euro gekauft.... oder Frau Z nimmt jetzt am Fitness-für-Bandscheibengeplagte teil... (wie sieht's denn da mit dem Persönlichkeitsrecht aus??)
Nein, m.E. keine Versteuerung duch den ArG, denn der Rabatt wird ja nicht von ArG gewährt, sondern vom verbandeltem Unternehmen, welches sich über diese "Personalrabatte" mehr Umsatz erhofft und dessen Preispolitik allein in ihrem Ermessen liegt.
Erstellt am 16.05.2007 um 08:49 Uhr von steini
hallo mitarbeiter,
führe bei uns in der firma selbst eine solche liste und die ist nicht gerade klein.
dies mache ich als br und führe die gespräche auch mit den entsprechenden geschäften.
der ag kommt hier nie ins spiel. somit gibt es hier auch keine versteuerung.
gruß
steini
Erstellt am 16.05.2007 um 09:02 Uhr von Kölner
@steini
Wenn ich als AG in Deinem Betrieb tätig wäre, hättest innerhalb kürzester Zeit ein Riesenproblem!
Erstellt am 16.05.2007 um 11:20 Uhr von Bergmann
Der Fehler hier bei diesen Beitrag liegt in der Auslegung-was sind Mitarbeitervergünstigungen !!!
Mitarbeitervergünstigungen wie z.B. : Firmenauto
Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Einkaufen bei Firmeneigenen Geschäften mit MA Rabatten
Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Sachprämie bei Erreichen der Ziele
Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Rabatte bei ausgesuchten Händlern
Die ersten 3 sind Sache des AG´s ob er sie gewährt oder nicht--und unterliegen mit Berücksichtigung des Freibetrages der Steuerpflicht !!
Das Letzte ist ausschließlich Sache des MA ob er sich dran beteiligt oder nicht !! Da die teilnehmenden Händler bereits die Steuerpflicht erledigt haben ,ist es für den MA Steuerfrei !!
Wenn der AG nicht ausdrücklich seine Erlaubnis gegeben hat ein "Rabattsystem für MA" einzuführen , wird der BR sich die Frage gefallen lassen müssen , ob er nicht weiß was er mit seiner Zeit anzufangen hat !!!
Erstellt am 21.05.2007 um 14:21 Uhr von steini
hallo kölner,
bei der von mir geführten liste geht es nur um die von bergmann als letzten punkt genannten beispiele.
die personalabteilung schickt solche anfragen von firmen und geschäften automatisch zu mir.