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Mitarbeitervergünstigungen als Geldwerter Vorteil ?

M
Mitarbeiter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, müssen Mitarbeitervergünstigungen durch den Arbeitgeber versteuert werden? Wir haben in unserem Betrieb ein paar Vergünstigungen für Mitarbeiter. Man kann einen Straus Blumen mit einem Rabatt von 15% beim Blumenhändler um die Ecke kaufen oder z.B. in Sportvereinen einen günstigeren Tarif als Mitarbeiter bekommen. Danke und Gruß

6.90506

Community-Antworten (6)

K
Konrad

15.05.2007 um 00:06 Uhr

Hallo, Extras vom Chef Personalrabatte in Form von Warengutscheinen bleiben bis zu 1080 Euro pro Jahr abgabenfrei, wenn sich die Arbeitnehmer nur aus dem von der Firma hergestellten oder vertriebenen Sortiment bedienen dürfen. Sachprämien wie Wein oder Kinokarten Gute Leistungen seiner Leute kann der Chef auch mit Sachprämien wie zum Beispiel Kinokarten, Wein oder Büchern honorieren - und das Finanzamt bleibt außen vor. Auch die Kosten für Gesundheits- und Fitnessprogramme oder ein Fahrsicherheitstraining kann der Arbeitgeber brutto für netto übernehmen. Das Unternehmen muss dazu mit dem jeweiligen Anbieter eine Rahmenvereinbarung treffen und die Kosten direkt übernehmen. (Quelle: Stern.de)

H
hans

15.05.2007 um 01:45 Uhr

Konrad,

das gilt ja zunächst für den Arbeitnehmer, der den Geldwerten Vorteil nicht angeben muß. Ich frage nicht aber, ob ich beim Blumenhändler den Perso zücken muß und dieser dann dem ArG mitteilt, Herr XY hat Rosen für 50 Euro gekauft.... oder Frau Z nimmt jetzt am Fitness-für-Bandscheibengeplagte teil... (wie sieht's denn da mit dem Persönlichkeitsrecht aus??)

Nein, m.E. keine Versteuerung duch den ArG, denn der Rabatt wird ja nicht von ArG gewährt, sondern vom verbandeltem Unternehmen, welches sich über diese "Personalrabatte" mehr Umsatz erhofft und dessen Preispolitik allein in ihrem Ermessen liegt.

S
steini

16.05.2007 um 10:49 Uhr

hallo mitarbeiter,

führe bei uns in der firma selbst eine solche liste und die ist nicht gerade klein. dies mache ich als br und führe die gespräche auch mit den entsprechenden geschäften. der ag kommt hier nie ins spiel. somit gibt es hier auch keine versteuerung.

gruß steini

K
Kölner

16.05.2007 um 11:02 Uhr

@steini Wenn ich als AG in Deinem Betrieb tätig wäre, hättest innerhalb kürzester Zeit ein Riesenproblem!

B
Bergmann

16.05.2007 um 13:20 Uhr

Der Fehler hier bei diesen Beitrag liegt in der Auslegung-was sind Mitarbeitervergünstigungen !!!

Mitarbeitervergünstigungen wie z.B. : Firmenauto

Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Einkaufen bei Firmeneigenen Geschäften mit MA Rabatten

Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Sachprämie bei Erreichen der Ziele

Mitarbeitervergünstigungen wie z.B.: Rabatte bei ausgesuchten Händlern

Die ersten 3 sind Sache des AG´s ob er sie gewährt oder nicht--und unterliegen mit Berücksichtigung des Freibetrages der Steuerpflicht !!

Das Letzte ist ausschließlich Sache des MA ob er sich dran beteiligt oder nicht !! Da die teilnehmenden Händler bereits die Steuerpflicht erledigt haben ,ist es für den MA Steuerfrei !!

Wenn der AG nicht ausdrücklich seine Erlaubnis gegeben hat ein "Rabattsystem für MA" einzuführen , wird der BR sich die Frage gefallen lassen müssen , ob er nicht weiß was er mit seiner Zeit anzufangen hat !!!

S
steini

21.05.2007 um 16:21 Uhr

hallo kölner, bei der von mir geführten liste geht es nur um die von bergmann als letzten punkt genannten beispiele. die personalabteilung schickt solche anfragen von firmen und geschäften automatisch zu mir.

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