Moin moin,

wenn ein Lieferant den Mitarbeitern eines Unternehmens einen Rabatt einräumt, sofern Sie bei diesem Arbeitgeber arbeiten, so gilt das (meines Wissens) als "Arbeitgeberzuwendung" also Lohn und ist zu versteuern.

Es gab früher die Möglichkeit, dass kein Geldwerter Vorteil besteht, wenn der Lieferant über den Betriebsrat den Mitarbeitern diesen Rabatt gewährt. Dann gilt es nicht als Arbeitgeberzuwendung und muß nicht versteuert werden.

Ist das noch immer so und wo kann ich dazu etwas finden (Urteil oä) ?

Danke
Andreas