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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geldwerter Vorteil

L
Lacki
Nov 2016 bearbeitet

wir haben als BR den eindruck das einige arbeitnehmer einen geldwerter vorteil erhalten. (firmenfahrzeug) haben dies bei einer sitzung von BR und GL zur sprache gebracht. daruf hin hat GL geantwortet , wenn BR einsicht in die lohn und gehaltslisten haben will müßte dieser sie von vorne herein einklagen. als BR sind wir der meinung wer nichts zu verbergen hat gewährt uns den einblick. frage: hat jemand das gleich problem und wie sollten wir vorgehen? danke im voraus für eure antwort.

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Community-Antworten (2)

H
Hannelore

07.11.2010 um 11:16 Uhr

Würde der AG AN "geldwerte Vorteile" geben ohne diese auf dem Gehaltszettel zu beachten wäre dieses Steuer- und Abgebenverkürz und könnte somit dem AG schwere Probleme bringen. Auch die betroffenen AN könnten mit der Steuer Probleme bekommen.

Solange mit Dienstwagen auch Privatfahrten erlaubt sind und im Betrieb ein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG zu beteiligen.

http://www.volkerlehmann.com/kanzlei/dienstwagenregelung-mitbestimmungspflichtig/

P
pirat

07.11.2010 um 12:23 Uhr

@ lacki, "wenn BR einsicht in die lohn und gehaltslisten haben will" solltest Du hier fündig werden....

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABruttolohn-+und+Gehaltsliste

zum Punkt besonderer Anlass sind Euren Ideen gefragt...

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