Erstellt am 07.11.2010 um 10:16 Uhr von Hannelore
Würde der AG AN "geldwerte Vorteile" geben ohne diese auf dem Gehaltszettel zu beachten wäre dieses Steuer- und Abgebenverkürz und könnte somit dem AG schwere Probleme bringen. Auch die betroffenen AN könnten mit der Steuer Probleme bekommen.
Solange mit Dienstwagen auch Privatfahrten erlaubt sind und im Betrieb ein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG zu beteiligen.
http://www.volkerlehmann.com/kanzlei/dienstwagenregelung-mitbestimmungspflichtig/
Erstellt am 07.11.2010 um 11:23 Uhr von pirat
@ lacki,
"wenn BR einsicht in die lohn und gehaltslisten haben will"
solltest Du hier fündig werden....
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABruttolohn-+und+Gehaltsliste
zum Punkt *besonderer Anlass* sind Euren Ideen gefragt...