Erstellt am 07.08.2008 um 11:23 Uhr von Kölner
@kmario
Wieso? Der AG hat doch innerhalb der Probezeit gekündigt!
Erstellt am 07.08.2008 um 11:26 Uhr von ridgeback
@
zusätzlich zu Kölner,
der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG auch dann anzuhören, wenn die beabsichtigte Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, die als Probezeit vereinbart sind, ausgesprochen werden soll .
Erstellt am 07.08.2008 um 11:29 Uhr von kmario
Die Frage ist, hätte der Arbeitgeber fristgerecht zum 15.08.08 kündigen müssen oder ist das mit dem 19.08. ok?!
Erstellt am 07.08.2008 um 11:36 Uhr von ridgeback
es ist in Ordnung. Frist wurde gewahrt.
Erstellt am 07.08.2008 um 11:39 Uhr von Kölner
@kmario
Horch: Er hat INNERHALB der Probezeit gekündigt. So gesehen ist der Kollege einfach nur noch 4 Tage länger beschäftigt!
Erstellt am 07.08.2008 um 11:40 Uhr von Galaxy
@kölner
innerhalb der Probezeit gekündigt ist richtig, aber ist das Datum mit Wirkung zum 19.08.08 in Ordnung? Müsste es nicht zum 15.09.08 sein? Ändert nichts an der Kündigung, ich weiß aber evtl. mehr Kohle für den betroffenen MA..
Erstellt am 07.08.2008 um 11:53 Uhr von Werner
@Galaxy
Müsste es nicht zum 15.09.08 sein?
Nein!
Die Kündigung muß lediglich innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden!
Erstellt am 07.08.2008 um 12:03 Uhr von Kölner
@Galaxy
Wir sind ja vermutlich in diesem Fall nicht im TVöD... ;-)
Erstellt am 07.08.2008 um 12:10 Uhr von Galaxy
@werner
sehe ich anders. Innerhalb der Probezeit (06.08.08)ausgesprochen ist unstrittig, doch da der AG mit der 14-Tagefrist das Probezeitende vom 15.08.08 nicht einhalten kann gilt meines Erachtens nach der nächtsmögliche Termin. Und das wäre dann doch der 15.09.08 und nicht mitten im Monat am 19.08.08 !
Ich weiß aber nicht, ob und welcher TV für den Betroffenen gilt, vielleicht gibt es da noch anders lautende Regelungen.
Erstellt am 07.08.2008 um 12:12 Uhr von Galaxy
@kölner
wahrscheinlich, glatt mal nicht ÜBER den Tellerrand geschaut, etwas betriebsblind.. ;-))
Erstellt am 07.08.2008 um 13:45 Uhr von Rapper22
Hallo,
auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. So wie Galaxy das schrieb, sind es 14 Tage. Da die Probezeit am 15.08.08 endet und er die Kündigung am 06.08.08 erhalten hat, ist er am 19.08.08 fristgerecht gekündigt.
Der 15.09.08 wäre nur dann maßgebend, wenn die Kündigung am 15.08.08 ausgesprochen worden wäre.
Wenn nun noch ein BR existiert, muß er dazu angehört werden. Aber in der Regel kann der BR bei Kündigungen in der Probezeit nichts machen. Auch die Rechtssprechung, dass die Kündigung nichtig ist, weil der BR nicht angehört wurde, greift hier nicht.
Rapper22
Erstellt am 07.08.2008 um 18:32 Uhr von Kölner
@Rapper22
Ich versuche zu verstehen, was an Deinem Beitrag anders war, als an den vorhergehenden...