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Probezeit Kündigung über Frist - Chance den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten?

K
kmario
Jan 2018 bearbeitet

Im Betrieb soll eine Probezeitkündigung für einen Mitarbeiter erfolgen. Der Mitarbeiter ist krebskrank und wird demnächst wieder voll einssatzfähig. Die Kündigung ist dem Mitarbeiter zugegangen am 06.08 mit Wirkung zum 19.08.08. Die Probezeit des Angestellten endet am 15.08.08. Hat er eine Chance den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten weil das Unternehmen nicht zum 15.08.08 also zum Ende seiner Probezeit gekündigt hat.

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

07.08.2008 um 13:23 Uhr

@kmario Wieso? Der AG hat doch innerhalb der Probezeit gekündigt!

R
ridgeback

07.08.2008 um 13:26 Uhr

@ zusätzlich zu Kölner, der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG auch dann anzuhören, wenn die beabsichtigte Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, die als Probezeit vereinbart sind, ausgesprochen werden soll .

K
kmario

07.08.2008 um 13:29 Uhr

Die Frage ist, hätte der Arbeitgeber fristgerecht zum 15.08.08 kündigen müssen oder ist das mit dem 19.08. ok?!

R
ridgeback

07.08.2008 um 13:36 Uhr

es ist in Ordnung. Frist wurde gewahrt.

K
Kölner

07.08.2008 um 13:39 Uhr

@kmario Horch: Er hat INNERHALB der Probezeit gekündigt. So gesehen ist der Kollege einfach nur noch 4 Tage länger beschäftigt!

G
Galaxy

07.08.2008 um 13:40 Uhr

@kölner

innerhalb der Probezeit gekündigt ist richtig, aber ist das Datum mit Wirkung zum 19.08.08 in Ordnung? Müsste es nicht zum 15.09.08 sein? Ändert nichts an der Kündigung, ich weiß aber evtl. mehr Kohle für den betroffenen MA..

W
Werner

07.08.2008 um 13:53 Uhr

@Galaxy Müsste es nicht zum 15.09.08 sein? Nein! Die Kündigung muß lediglich innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden!

K
Kölner

07.08.2008 um 14:03 Uhr

@Galaxy Wir sind ja vermutlich in diesem Fall nicht im TVöD... ;-)

G
Galaxy

07.08.2008 um 14:10 Uhr

@werner

sehe ich anders. Innerhalb der Probezeit (06.08.08)ausgesprochen ist unstrittig, doch da der AG mit der 14-Tagefrist das Probezeitende vom 15.08.08 nicht einhalten kann gilt meines Erachtens nach der nächtsmögliche Termin. Und das wäre dann doch der 15.09.08 und nicht mitten im Monat am 19.08.08 ! Ich weiß aber nicht, ob und welcher TV für den Betroffenen gilt, vielleicht gibt es da noch anders lautende Regelungen.

G
Galaxy

07.08.2008 um 14:12 Uhr

@kölner

wahrscheinlich, glatt mal nicht ÜBER den Tellerrand geschaut, etwas betriebsblind.. ;-))

R
Rapper22

07.08.2008 um 15:45 Uhr

Hallo,

auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. So wie Galaxy das schrieb, sind es 14 Tage. Da die Probezeit am 15.08.08 endet und er die Kündigung am 06.08.08 erhalten hat, ist er am 19.08.08 fristgerecht gekündigt. Der 15.09.08 wäre nur dann maßgebend, wenn die Kündigung am 15.08.08 ausgesprochen worden wäre. Wenn nun noch ein BR existiert, muß er dazu angehört werden. Aber in der Regel kann der BR bei Kündigungen in der Probezeit nichts machen. Auch die Rechtssprechung, dass die Kündigung nichtig ist, weil der BR nicht angehört wurde, greift hier nicht.

Rapper22

K
Kölner

07.08.2008 um 20:32 Uhr

@Rapper22 Ich versuche zu verstehen, was an Deinem Beitrag anders war, als an den vorhergehenden...

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