Im Betrieb soll eine Probezeitkündigung für einen Mitarbeiter erfolgen. Der Mitarbeiter ist krebskrank und wird demnächst wieder voll einssatzfähig. Die Kündigung ist dem Mitarbeiter zugegangen am 06.08 mit Wirkung zum 19.08.08. Die Probezeit des Angestellten endet am 15.08.08. Hat er eine Chance den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten weil das Unternehmen nicht zum 15.08.08 also zum Ende seiner Probezeit gekündigt hat.