Erstellt am 02.08.2019 um 10:54 Uhr von BRSB
Hallo,
Ich würde sagen nein, da die Probezeit am 31.08.2019 zu ende ist! Wenn die Kündigungsfrist auf 3 Monate vereinbart ist könntest du zum 30.11.2019 kündigen.
Bei mir im Betrieb, bietet der Arbeitgeber Aufhebungsverträge an!
Grüße
Erstellt am 02.08.2019 um 10:59 Uhr von Max2501
Deshalb würde man ja in der Probezeit kündigen zum 31.10. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt ja erst nach der Probezeit.
Erstellt am 02.08.2019 um 11:01 Uhr von Pjöööng
Innerhalb der Probezeit gilt bei Euch eine vierzehntägige Frist?
Eine Probezeitkündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist ist auch nur eine Mindestfrist, eine längere Frist ist daher grundsätzlich unbedenklich. Da die gewählte Frist aber erheblich länger ist als die vereinbarte, könnte man hier versuchen zu argumentieren dass damit das Kündigungsschutzgesetz umgangen werden soll. Dagegen würde ich dann als Arbeitgeber argumentieren, dass das gewünschte Beednigungsdatum bei einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit gar nicht mehr möglich ist.
Erstellt am 02.08.2019 um 11:16 Uhr von Kjarrigan
imho spricht nichts dagegen eine längere als die "verkürzte Frist" zu wählen.
In diesem Fall hätte ja uch der AN noch die Möglichkeit seinerseits bis zum 31.08. eine Kündigung mit 14- tägiger Frist einzureichen und der AG ware "gekniffen"
Erstellt am 02.08.2019 um 14:43 Uhr von BRHamburg
Wer möchte denn hier wenn kündigen?