Erstellt am 20.11.2008 um 20:45 Uhr von DonJohnson
Sorry, wenn ich jetzt so hart bin, aber bitte bitte überlege dir was du hier schreibst. Ich beziehe mich nur auf zwei Sätze von dir: "Hallo,eine Mitarbeiterin soll in der Probezeit gekündigt werden (ordentlich) mit der Begründung,dass sie auf Dauer nicht den Anforderungen gerecht werden kann. Wir sind ein Pflegeheim. Ich weiss Probezeit ist halt Probezeit und laut § 102 Rz 5 gilt es als Zustimmung wenn wir uns nicht äußern."
Bei einer Kündigung wärend der Probezeit bedarf es keiner Begründung und auch nciht den 102er. Zustimmen oder ablehnen könnt ihr nicht!
Bitte bitte Seminare besuchen!
Weiter habe ich leider nciht gelesen, sorry