Erstellt am 28.07.2008 um 06:58 Uhr von Kölner
@Ed
"60€ Verpflegungsgeld"
...aber doch nur, wenn sie sich beim Buffet bedienen, oder?
Erstellt am 28.07.2008 um 07:18 Uhr von mainpower
Hallo,
auch wenn ein ärtztliches Attesst vorliegt????
Versteh ich nicht.
Erstellt am 28.07.2008 um 09:42 Uhr von betriebsratten
Tja...bei Arbeitnehmern wärs einfacher
http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/07-ws-betrvg/urteile/11-07-00-kantine.htm
Da geht es also NICHT
Bei Studenten ist es die Frage...ich weiss dass beispielsweise in einer Uni pauschal Kosten für ein Studententicket abgezogen wird, ganz gleich obs genutzt wird oder nicht, und nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen werden die Kosten zurückerstattet. Musst Du gucken hier
http://www.asta.tu-darmstadt.de/cms/de/infos/semesterticket/
Aber....das ist ein Forum für Betriebsräte...und nicht für Studiköppe....
Erstellt am 28.07.2008 um 11:38 Uhr von Matze24
@Ed,
60,-€/Monat ist 'ne Menge Holz! Ich zahle für KHS-Kantine < 40,-€/Monat, allerdings in Einzelposten abgerechnet!
mit "ärztliches Attest" verstehe ich, der Mitarbeiter war nicht anwesend.
Gibt es hierüber eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung, wäre der Abzug vielleicht noch einsichtig. Liegt auch diese nicht vor, handelt es sich lediglich um eine pauschale Gehaltskürzung 'durch die Hintertür', in Form eines Vertragsbruchs. Oder haben die Mitarbeiter dieser Kürzung schriftlich zugestimmt?
Tipp: Gehaltsdifferenz für alle betroffenen Monate schriftlich nachfordern, im Zweifel einklagen.
Sicherlich seid Ihr in der Gewerkschaft und genießt Arbeitsrechtsschutz.
Erstellt am 28.07.2008 um 12:30 Uhr von Ed
zum besseren Verständnis. Das Geld wird den Mitarbeiter in der Küche und Kantine für Ihre verpflegung(Frühstück, Mittag)abgezogen, so weit i.o. Wenn aber ein MA aus Gesundheitlichen Gründen (Ärztlichesatest) vorgelegt hat, will man Ihm dennoch die 60€ abziehen. Der Personalrat hat dem auch noch zugestimmt !!!!!!!!!!
Erstellt am 28.07.2008 um 13:10 Uhr von Dr.House
Hallo Ed,
"ärztliches Atest", heißt wohl, auch wenn der Mitarbeiter AU ist, wird ihm dieses Geld abgezogen?
Erstellt am 28.07.2008 um 14:33 Uhr von betriebsratten
Haallooo
@Matze24 Ed Dr. House
Es geht NICHT...schaut Euch doch mal den Link zu dem o.a. Urteil an!!!