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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohn/Gehaltszulage für alle Mitarbeiter

M
mueller
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsrat hat erstmalig nach jahrelangem Kampf mit der Geschäftsleiltung eine Lohn/Gehaltszulage rückwirkend ab April in Höhe von 3 % für alle Mitararbeiter durchgesetzt. Beim abschließenden Gespräch dazu - wurde dem BR-Vorsitzenden und dem Stellvertreter mitgeteilt,daß über deren Zulage noch separat verhandelt wird. Dies ist nun geschehen - die GF ist der Meinung, daß diese beiden Personen aufgrund der wirtschaftlichen Lage diese Zulage nicht erhalten. Diese sind damit nicht einverstanden, da sie kein überdurchschnittliches Gehalt beziehen.

Wie können wir dagegen am sinnvollsten argumentieren?

1.29207

Community-Antworten (7)

B
Brabacone

05.08.2016 um 11:32 Uhr

§ 78 BetrVG dürfte hier weiterhelfen.

Hier greift auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

F
fkusi

05.08.2016 um 11:44 Uhr

Wieso verhandelt ihr als Betriebsrat über Lohn/Gehaltszulagen ? Habt ihr keinen Tarifpartner ? Es gibt in Deutschland ein Tarifvertragsgesetz. Dort ist eindeutig geregelt wer Tarifverhandlungen durchführen kann.

Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern ( § 2 Abs. 1 TVG ).

Von Betriebsräten steht dort kein Wort. Nach welchen rechtlichen Grundlagen habt ihr denn verhandelt? Jetzt müsst ihr euch nicht wundern wenn Euer AG so argumentiert. Ich rate euch wendet euch an eine Gewerkschaft und versucht zu retten was zu retten ist. Ich bin mir nicht mal sicher ob der AG überhaupt die ausgehandelte Lohnerhöhung zahlen muss. Schaut auch mal §77 Abs.3 BetrVG .

P
Pjöööng

05.08.2016 um 12:21 Uhr

fkusi,

ich kann im Unrsprungsbeitrag nicht erkennen, dass der BR diese Gehaltserhöhung ausgehandelt hätte. Dort heißt es, der BR habe es "durchgesetzt".

Wenn der Arbeitgeber hier tatsächlich allen AN außer BRV und Stellv eine (freiwillige) Gehaktserhöhung spendiert, wird er im Falle einer Leistungsklage hier vermutlich ganz bös auf die Schnauze fallen.

F
fkusi

05.08.2016 um 12:31 Uhr

Pjöööng,

selbst wenn, muss ja jemand die 3 % ausgehandelt haben. Ich bezweifle eher dass es sich hier um eine freiwillige Zahlung des AG handelt, denn dann braucht man die Lohnerhöhung nicht durchzusetzen. Und diese beiden Vertragsparteien müssen das unter sich klären. Ich denke der BR hat sich von den MA betreffs einer Lohnerhöhung vor den Karren spannen lassen. Und das scheint ja nach hinten loszugehen.

P
Pjöööng

05.08.2016 um 12:41 Uhr

Zitat (fkusi): "selbst wenn, muss ja jemand die 3 % ausgehandelt haben."

Wieso?

Zitat (fkusi): "Ich bezweifle eher dass es sich hier um eine freiwillige Zahlung des AG handelt, denn dann braucht man die Lohnerhöhung nicht durchzusetzen."

Verstehe ich auch nicht! Eine unfreiwillige Leistung muss man durchsetzen, eine freiwillige hingegen nicht?

Zitat (fkusi): "Und diese beiden Vertragsparteien müssen das unter sich klären."

Welche Vertragsparteien? Ich sehe hier keinen Vertrag!

Zitat (fkusi): "Ich denke der BR hat sich von den MA betreffs einer Lohnerhöhung vor den Karren spannen lassen."

Ist das unanständig?

G
gironimo

05.08.2016 um 12:42 Uhr

Ich würde erst einmal abwarten, bis der AG seine freiwillige Leistung an die AN tatsächlich umgesetzt hat. Dann folgt der Einblick in die Gehaltsliste.

Werden dann tatsächlich nur die beiden benachteiligt, müssen die individualrechtlich vorgehen.

T
titapropper

05.08.2016 um 13:07 Uhr

@mueller- bitte mal die Antwortbegrenzung rausnehmen. Danke.

Der Fragesteller spricht von einer 3%-igen Zulage, nicht von einer 3%igen Lohnerhöhung. Auch muss er nicht zwangsläufig einem TV unterliegen. Aus meiner Sicht, kann der ArbG auch ohne Gewerkschaft soviel Zulagen zahlen wie er möchte.

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