Erstellt am 05.08.2016 um 09:32 Uhr von Brabacone
§ 78 BetrVG dürfte hier weiterhelfen.
Hier greift auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
Erstellt am 05.08.2016 um 09:44 Uhr von fkusi
Wieso verhandelt ihr als Betriebsrat über Lohn/Gehaltszulagen ?
Habt ihr keinen Tarifpartner ?
Es gibt in Deutschland ein Tarifvertragsgesetz. Dort ist eindeutig geregelt wer Tarifverhandlungen durchführen kann.
Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern ( § 2 Abs. 1 TVG ).
Von Betriebsräten steht dort kein Wort. Nach welchen rechtlichen Grundlagen habt ihr denn verhandelt? Jetzt müsst ihr euch nicht wundern wenn Euer AG so argumentiert.
Ich rate euch wendet euch an eine Gewerkschaft und versucht zu retten was zu retten ist.
Ich bin mir nicht mal sicher ob der AG überhaupt die ausgehandelte Lohnerhöhung zahlen muss.
Schaut auch mal §77 Abs.3 BetrVG .
Erstellt am 05.08.2016 um 10:21 Uhr von Pjöööng
fkusi,
ich kann im Unrsprungsbeitrag nicht erkennen, dass der BR diese Gehaltserhöhung ausgehandelt hätte. Dort heißt es, der BR habe es "durchgesetzt".
Wenn der Arbeitgeber hier tatsächlich allen AN außer BRV und Stellv eine (freiwillige) Gehaktserhöhung spendiert, wird er im Falle einer Leistungsklage hier vermutlich ganz bös auf die Schnauze fallen.
Erstellt am 05.08.2016 um 10:31 Uhr von fkusi
Pjöööng,
selbst wenn, muss ja jemand die 3 % ausgehandelt haben. Ich bezweifle eher dass es sich hier um eine freiwillige Zahlung des AG handelt, denn dann braucht man die Lohnerhöhung nicht durchzusetzen.
Und diese beiden Vertragsparteien müssen das unter sich klären.
Ich denke der BR hat sich von den MA betreffs einer Lohnerhöhung vor den Karren spannen lassen. Und das scheint ja nach hinten loszugehen.
Erstellt am 05.08.2016 um 10:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (fkusi):
"selbst wenn, muss ja jemand die 3 % ausgehandelt haben."
Wieso?
Zitat (fkusi):
"Ich bezweifle eher dass es sich hier um eine freiwillige Zahlung des AG handelt, denn dann braucht man die Lohnerhöhung nicht durchzusetzen."
Verstehe ich auch nicht! Eine unfreiwillige Leistung muss man durchsetzen, eine freiwillige hingegen nicht?
Zitat (fkusi):
"Und diese beiden Vertragsparteien müssen das unter sich klären."
Welche Vertragsparteien? Ich sehe hier keinen Vertrag!
Zitat (fkusi):
"Ich denke der BR hat sich von den MA betreffs einer Lohnerhöhung vor den Karren spannen lassen."
Ist das unanständig?
Erstellt am 05.08.2016 um 10:42 Uhr von gironimo
Ich würde erst einmal abwarten, bis der AG seine freiwillige Leistung an die AN tatsächlich umgesetzt hat. Dann folgt der Einblick in die Gehaltsliste.
Werden dann tatsächlich nur die beiden benachteiligt, müssen die individualrechtlich vorgehen.
Erstellt am 05.08.2016 um 11:07 Uhr von titapropper
@mueller- bitte mal die Antwortbegrenzung rausnehmen. Danke.
Der Fragesteller spricht von einer 3%-igen Zulage, nicht von einer 3%igen Lohnerhöhung. Auch muss er nicht zwangsläufig einem TV unterliegen. Aus meiner Sicht, kann der ArbG auch ohne Gewerkschaft soviel Zulagen zahlen wie er möchte.