Welche Handhabe hat ein BR, wenn ihm zwei Einstellungen der GL vorliegen, die bei gleicher Arbeit sehr unterschiedlich bezahlt werden. Die GL begründet es so, dass sich auf die eine Stelle sehr viele gemeldet hätten und auf die andere nur sehr wenige (Voraussetzung hierfür waren Niederländisch-Kenntnisse, bei der anderen Stelle Kenntnisse in einer beliebigen Fremdsprache). Die praktische Tätigkeit an sich ist identisch. Der BR will nicht zustimmen, da wir einen so großen Gehaltsunterschied nicht gerechtfertigt sehen. Welche Möglichkeiten hätte der BR noch?