Erstellt am 07.07.2006 um 17:40 Uhr von sprtacus
was ist denn nicht in ordnung an eurer abrechnung?
Erstellt am 07.07.2006 um 19:18 Uhr von Z.Ickig
Es gibt zumindest diese gesetzliche Regelung zum Thema Abrechnung; hilft euch das weiter?
§ 108 GewO (Gewerbe-Ordnung)
Abrechnung des Arbeitsentgelts
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.