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MA hat 30 Minusstunden. Könne die beim ausscheiden vom Lohn abgezogen werden?

C
cgpostfach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe mal folgende Frage, bei uns in der Firma git es eine MA deren befristeter Vertrag in Kürze ausläuft. Durch Auftragsmangel wurde die MA mehrfach früher von Ihrem Vorgesetzten nach Hause geschickt! Die MA hat dadurch ca. 30 Minusstunden. Der Vorgesetzte kanllte Ihr ins Gesicht das die 30 Stunden dann eben einfach vom letzten Gehalt abgezogen werden. Lt. meinem Wissen ist dies gesetzlich aber nicht zulässig da Sie Ihre Minusstunden ja nicht selbst verschuldet angesammelt haben. Wo finde ich was, bzw. welches Gesetz/Paragraph regeltdas?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

24.05.2007 um 09:35 Uhr

Gibt es denn eine BV dazu?

Ansonsten hilft dir das BGB weiter. Mit dem Stichwort Annahmeverzug solltest du fündig werden.

C
cgapostfach

24.05.2007 um 09:38 Uhr

Super Danke, eine BV gibst nicht aber der 615/BGB ist der Volltreffer. Danke für die Schnelle Hilfe!

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