Erstellt am 26.07.2008 um 00:04 Uhr von Catweazle
@Geronimo,
du solltest eigentlich wissen, dass eine Kündigung ohne Anhörung des BR unwirksam ist.
Wegen des nachwirkenden Kündigungsschutzes ist eine betriebsbedingte Kündigung auch nicht möglich. Die Abmahnungen haben hier auch keine Wirkung. Ob du die Abfindung nimmst und gehst musst du selbst wissen. Probleme beim Arbeitslosengeld kann es dann natürlich geben.
Erstellt am 26.07.2008 um 17:00 Uhr von Rosemarie
Hallo Geronimo, eines versteh ich aber nicht ganz, Du hast ein Schreiben mit einer fristlosen Kündigung bekommen, die aber lt. Gespräch eine betriebsbedingte sein soll, was denn nun aus betriebsbedingten Gründen kann keine fristlose Kündigung erfolgen. Außerdem wenn Du noch im Frühjahr an einer Betriebsratssitzung teilgenommen hast, kannst Du sowieso nicht ordentlich gekündigt werden, denn Du hast 1 Jahr lang ab Datum Teilnahme einen besonderen Kündigungsschutz . Egal was für eine Kündigung es auch immer sein mag - o h n e - Betriebsratsanhörung geht gar nichts. Wenn Du Dich natürlich auf einen Aufhebungsvertrag ,hier spricht das Angebot einer Abfindung dafür, dann ist das Deine Sache. In Anbetracht Deiner persönlichen Angaben würde ich mir das aber gut überlegen.
Gruß Rosemarie
Erstellt am 26.07.2008 um 18:02 Uhr von Mona-Lisa
@Geronimo,
jetzt die Nerven bewahren! Verständlich, dass dir die Düse geht......
Wir sind hier alle keine Richter und die genauesten Umstände kennen wir alle nicht. Aber so wie du die Lage beschreibst, würde ich mir keine Sorgen machen!
Fakt ist jedenfalls, dass du normalerweise nicht gekündigt werden kannst, ohne Anhörung schon gleich gar nicht!
Die Kündigungsschutzklage einzureichen ist jetzt das wichtigste! Alles andere kannst du nur abwarten!
@Catweazle, Rosemarie,
dass Geronimo auch nur annähernd überlegt die Abfindung anzunehmen bezweifle ich stark........
Erstellt am 26.07.2008 um 19:56 Uhr von Bonita
Hallo,
hast Du schon mit dem Betriebsrat gesprochen, ob die ihre Zustimmung zur Kündigung erteilt haben? (Man weiß ja nie, was in den einzelnen Gremien so vorkommen mag) Falls nein, würde ich den BR mal gabz schnell in die Spur schicken, ein ernstes Wort mit dem AG zu reden. Mal abgesehen davon, dass bei dem geschilderten Fall sowieso nichts zusammenpasst (Kündigungsschutz BR, betriebsbedingte Kündigung, Abmahnung). Vor Gericht hast Du sicher gute Karten! Ich denke hier verfolgt Dein AG mal wieder die beliebte Taktik: Ich versuche es einfach mal, evtl. ist der Kollege ja dumm genug sich nicht zu wehren. (Nach Ansichts unsereres Anwaltes funktioniert das in der Hälfte der Fälle).
Erstellt am 27.07.2008 um 11:33 Uhr von Matze24
Geronimo,
zur Abfindung:
18 x 0,5 Monatsgehälter Abfindung sind keine besondere Anerkenntnis des Arbeitgebers. Vielmehr ist das die gesetzlich "empfohlene" Summe lt. § 1a Kündigungsschutzgesetz ( "(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. ... 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.").
Auch bei Erstreitung einer Weiterbeschäftigung ginge die Abfindung nicht verloren. Aber wie oben schon empfohlen, nicht aufgeben und das Arbeitsgericht arbeiten lassen.
Erstellt am 27.07.2008 um 22:22 Uhr von Pittimaus
Bleib ganz ruhig und lass Dich nicht beirren. Unbedingt klagen, Du hast beste Aussichten, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Ersatzmitglied und alleinerziehender Vater von zwei Schülern.
Als BRM mit 2 Schülern habe ich auch gerade meine Klage gewonnen und wurde wieder eingestellt. Wenn die Güteverhandlung scheitert, geht´s in den Kammertermin, auch wenn das, wie bei mir, über 5 Monate dauerte. Jetzt meldest Du Dich erstmal arbeitslos. Wenn Du gewonnen hast, verlangt das AA die gezahlten Gelder von der Firma zurück und Du erhälst die Differenz von Deiner Firma nachgezahlt.
Du musst nur wissen, ob Du nach gewonnener Klage überhaupt noch in der Firma arbeiten möchtest. Um so größer die Fa. ist, umso einfacher das Ganze. Wir sind fast 1000 MA. Da seh ich den GF eh selten. Meine eigentlichen Kollegen haben sich riesig gefreut, als ich wieder kam. Alles Gute.