W.A.F. LogoSeminare

Fristlose Kündigung BR-Vorsitzender - wer kann helfen?

Z
ziegen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vorab würde ich mich freuen wenn ihr mir schnell antworten würdet, da ich wirklich fertig bin. Ich bin in einer firma der BR-Vorsitzende, baer seitens der GL nicht sehr beliebt weil es bei uns in den letzten Jahren viel Personalabbau gegeben hat und ich zu den Mitarbeitern gehalten habe.Letzte Woche hat ein Mitarbeiter mich damit beschuldigt, dass ich ihn bedroht hätte ungefähr mit den Worten "verpetzt du uns weiterhin mach ich dich fertig".So etwas ist nie passiert, er kann mir hierfür auch keine Zeugen nennen.Die GL hat mich daraufhin fristlos entlassen bzw. erstmal freigestellt bis eine Antwort vom BR kommt, aber die Anhörung zur fristlosen Kündigung hat stattgefunden. Können die so einfach damit durchkommen? Ich hab doch nichts gemacht. Bitte, bitte antwortet mir schnell. Großes dankeschön an alle.

4.369016

Community-Antworten (16)

F
friedrich

11.10.2006 um 10:06 Uhr

Ich würde mich an deiner Stelle schnellstens mit einem Anwalt bzw. deiner Gewerkschaft in Verbindung setzen, statt die Zeit, man möge mir verzeihen, hier im Forum zu verbummeln. Jetzt bist du als BRV gefordert und musst deinem AG mit allen legalen Mitteln klar machen, dass du nicht bereit bist diese unsägliche Vorgehensweise hinzunehmen.

Auch wenn dir Kritik in der jetzigen Situation nicht viel hilft, muss man sich fragen, auf welcher Basis du in der Vergangenheit BR-Arbeit geleistet hast. (Seminarbesuche?)

Z
ziegen

11.10.2006 um 10:33 Uhr

Erstmal danke für deine schnelle Antwort, das alles mit Anwalt und Gewerkschaft werde ich heute noch erledigen. Ich habe erst gestern meine Freistellung erhalten. Ich habe mir als BRV nichts zu schulde kommen lassen, sonst hätte die GL mich auch sofort rausgeschmissen ( die warten ja nur auf die Gelegenheit), z Seminaren bin ich auch gegangen.Das hatte schon alles seine Richtigkeit. Aber ich wollte nur wissen, wie da die rechtliche Situation aussieht.

P
paula

11.10.2006 um 11:21 Uhr

laß dich von einem anwalt der fit im arbeitsrecht beraten. nichts gegen den rechtsschutz der gewerkschaft aber das ist wohl eine nummer zu groß für die.

hier steht ggf. eine nötigung im raum. ob da evtl. eine abmahnung ausreichen würde oder gleich die kündigung gerechtfertigt ist, ist eine frage der einzelfallbetrachtung, aber der vorwurf ist schon erheblich.

das problem für dich ist zunächst einmal, dass der AG einen zeugen hat, du dich aber nicht entlasten kannst. hier gilt es nun kühlen kopf behalten und schon einmal eine prozessstrategie zu entwickeln. ich hoffe nur dein gremium stimmt der kündigung nicht zu....

Z
ziegen

11.10.2006 um 11:45 Uhr

Danke erstmal. Mein AG hat ja keinen Zeugen. Dem AG wurde es von dem Kollegen berichtet den ich angeblich unter vier Augen bedroht haben soll. Die Gl glaubt nur dem anderen und nicht mir. Hier liegt doch der Fall von Aussage gegen Aussage vor oder? Sollte ich den Kollegen vielleicht auch wegen "Rufschädigung" oder so anzeigen?Mein Gremium wird die Kündigung definitiv ablehnen, bin ich mir sicher.

P
paula

11.10.2006 um 12:02 Uhr

also wenn das vor gericht geht ist es erst einmal nicht aussage gegen aussage. du bist partei in dem verfahren und der AG hat diesen kollegen als zeugen. da kommt es dann auf die glaubwürdigkeit an. daher ganz wichtig: anwalt einschalten! der wird mit dir auch die taktik hinsichtlich einer möglichen anzeige besprechen

Z
ziegen

11.10.2006 um 12:35 Uhr

Was meint ihr denn könnte ich eine Chance haben? oder muss ich mir das so gefallen lassen

H
harald

11.10.2006 um 13:12 Uhr

die chancen sind gut. ich habe das gerade mitgemacht. gib mal in google harald stubbe betriebsrat ein. du wirst sehen kämpfen lohnt sich. sie werden versuchen dich weichzukochen damit du nacher aus angst eine abfindung nimmst. wichtig ist wie die vorredner sagten einen anwalt nehmen der ahnung hat. bis zum kammertermin kann es einige monate dauern. wenn der betriebsrat etwas taugt widerspricht er der kündigung dan kannst du bis zur verhandlung weiterarbeiten. der br muß aber fristen einhalten. wen sie dich trotz widerspruch des br nicht arbeiten lassen muß der br zum anwalt und klagen.

F
friedrich

11.10.2006 um 13:13 Uhr

Entschuldigt, wenn ichs dann mal ganz emmotional ausdrück: Wenn das alles so richtig ist, was du hier schreibst hast du die allebesten Chancen und überlege mal, was passiert, wenn du es dir gefallen lässt. Allerdings musst du jetzt deine Zähne zeigen und darfst dich nicht einschüchtern oder ängstigen lassen. Oft bringt schon ein kleiner Brief einer Rechtsvertretung einen AG zur Einsicht. Wichtig aber ist, dass du etwas unternimmst, für dich und für deine Kollegen und auch für eventuell mal nachfolgende BR.

P
paula

11.10.2006 um 13:14 Uhr

kämpfen lohnt immer! und aussichtslos ist es sicher nicht aber bitte ANWALT EINSCHALTEN!!

Z
ziegen

11.10.2006 um 13:42 Uhr

Danke euch allen. Harald ich habe deinen Fall kurz nachgelesen. Du wurdest aber nicht fristlos gekündigt so wie ich, mir wird ja hier eine Straftat vorgeworfen, die nicht stimmt. Hab ich da wohl auch eine Chance?

RI
Ramses II

11.10.2006 um 13:49 Uhr

Ziegen,

als langjähriger Betriebsrat solltest Du eigentlich wissen, dass

  • der Arbeitgeber Dir nur mit Zustimmung des Betriebsrates kündigen kann (bzw. Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht).

  • der Arbeitgeber Dich von der BR-Tätigkeit nicht freistellen kann.

  • niemand eine seriöse Prognose auf Grund der von Dir genannten Sachverhalte wagen kann

H
harald

11.10.2006 um 13:53 Uhr

einem betriebsrat kann man nur fristlos kündigen. mir wurden fehler bei der arbeit vorgeworfen als offiziellem grund. was ich aber zum ausdruck bringen will ist kämpfen lohnt immer "wer nicht kämpft hat schon verlohren" ansonsten gillt halt wirklich " vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand.

P
paula

11.10.2006 um 15:23 Uhr

@ziegen

du hast eine chance! daher geh jetzt bitte zum anwalt und diskutiere bitte nicht so viel hier forum

RI
Ramses II

11.10.2006 um 15:56 Uhr

"einem betriebsrat kann man nur fristlos kündigen. "

harald,

das ist Unsinn!

B
Betriebsrat

11.10.2006 um 16:15 Uhr

Was ist denn mit dem Kündigungsschutzgesetz § 7, demnach würde ich wenn deine Ausführungen warheitsgemäß sind keine Angst haben. Begebe dich zur Gewerkschaft oder deinem Anwalt deines vertrauens und reiche Kündigungsschutzklage ein.
mfg Betriebsrat

A
abti500

28.12.2006 um 19:24 Uhr

ja hallo ich habe genau das gleiche problem wie du , vielleicht könnten wir uns mal austauchen ..... handy 0172/2731751 oder E_mail abti500@yahoo.de bis bald .

Ihre Antwort

Verwandte Themen