Erstellt am 11.10.2006 um 08:06 Uhr von friedrich
Ich würde mich an deiner Stelle schnellstens mit einem Anwalt bzw. deiner Gewerkschaft in Verbindung setzen, statt die Zeit, man möge mir verzeihen, hier im Forum zu verbummeln.
Jetzt bist du als BRV gefordert und musst deinem AG mit allen legalen Mitteln klar machen, dass du nicht bereit bist diese unsägliche Vorgehensweise hinzunehmen.
Auch wenn dir Kritik in der jetzigen Situation nicht viel hilft, muss man sich fragen, auf welcher Basis du in der Vergangenheit BR-Arbeit geleistet hast. (Seminarbesuche?)
Erstellt am 11.10.2006 um 08:33 Uhr von ziegen
Erstmal danke für deine schnelle Antwort, das alles mit Anwalt und Gewerkschaft werde ich heute noch erledigen. Ich habe erst gestern meine Freistellung erhalten. Ich habe mir als BRV nichts zu schulde kommen lassen, sonst hätte die GL mich auch sofort rausgeschmissen ( die warten ja nur auf die Gelegenheit), z Seminaren bin ich auch gegangen.Das hatte schon alles seine Richtigkeit.
Aber ich wollte nur wissen, wie da die rechtliche Situation aussieht.
Erstellt am 11.10.2006 um 09:21 Uhr von paula
laß dich von einem anwalt der fit im arbeitsrecht beraten. nichts gegen den rechtsschutz der gewerkschaft aber das ist wohl eine nummer zu groß für die.
hier steht ggf. eine nötigung im raum. ob da evtl. eine abmahnung ausreichen würde oder gleich die kündigung gerechtfertigt ist, ist eine frage der einzelfallbetrachtung, aber der vorwurf ist schon erheblich.
das problem für dich ist zunächst einmal, dass der AG einen zeugen hat, du dich aber nicht entlasten kannst. hier gilt es nun kühlen kopf behalten und schon einmal eine prozessstrategie zu entwickeln. ich hoffe nur dein gremium stimmt der kündigung nicht zu....
Erstellt am 11.10.2006 um 09:45 Uhr von ziegen
Danke erstmal. Mein AG hat ja keinen Zeugen. Dem AG wurde es von dem Kollegen berichtet den ich angeblich unter vier Augen bedroht haben soll. Die Gl glaubt nur dem anderen und nicht mir. Hier liegt doch der Fall von Aussage gegen Aussage vor oder? Sollte ich den Kollegen vielleicht auch wegen "Rufschädigung" oder so anzeigen?Mein Gremium wird die Kündigung definitiv ablehnen, bin ich mir sicher.
Erstellt am 11.10.2006 um 10:02 Uhr von paula
also wenn das vor gericht geht ist es erst einmal nicht aussage gegen aussage. du bist partei in dem verfahren und der AG hat diesen kollegen als zeugen. da kommt es dann auf die glaubwürdigkeit an. daher ganz wichtig: anwalt einschalten! der wird mit dir auch die taktik hinsichtlich einer möglichen anzeige besprechen
Erstellt am 11.10.2006 um 10:35 Uhr von ziegen
Was meint ihr denn könnte ich eine Chance haben?
oder muss ich mir das so gefallen lassen
Erstellt am 11.10.2006 um 11:12 Uhr von harald
die chancen sind gut. ich habe das gerade mitgemacht. gib mal in google harald stubbe betriebsrat ein. du wirst sehen kämpfen lohnt sich. sie werden versuchen dich weichzukochen damit du nacher aus angst eine abfindung nimmst. wichtig ist wie die vorredner sagten einen anwalt nehmen der ahnung hat. bis zum kammertermin kann es einige monate dauern. wenn der betriebsrat etwas taugt widerspricht er der kündigung dan kannst du bis zur verhandlung weiterarbeiten. der br muß aber fristen einhalten. wen sie dich trotz widerspruch des br nicht arbeiten lassen muß der br zum anwalt und klagen.
Erstellt am 11.10.2006 um 11:13 Uhr von friedrich
Entschuldigt, wenn ichs dann mal ganz emmotional ausdrück:
Wenn das alles so richtig ist, was du hier schreibst hast du die allebesten Chancen und überlege mal, was passiert, wenn du es dir gefallen lässt.
Allerdings musst du jetzt deine Zähne zeigen und darfst dich nicht einschüchtern oder ängstigen lassen. Oft bringt schon ein kleiner Brief einer Rechtsvertretung einen AG zur Einsicht.
Wichtig aber ist, dass du etwas unternimmst, für dich und für deine Kollegen und auch für eventuell mal nachfolgende BR.
Erstellt am 11.10.2006 um 11:14 Uhr von paula
kämpfen lohnt immer! und aussichtslos ist es sicher nicht aber bitte ANWALT EINSCHALTEN!!
Erstellt am 11.10.2006 um 11:42 Uhr von ziegen
Danke euch allen. Harald ich habe deinen Fall kurz nachgelesen. Du wurdest aber nicht fristlos gekündigt so wie ich, mir wird ja hier eine Straftat vorgeworfen, die nicht stimmt. Hab ich da wohl auch eine Chance?
Erstellt am 11.10.2006 um 11:49 Uhr von Ramses II
Ziegen,
als langjähriger Betriebsrat solltest Du eigentlich wissen, dass
- der Arbeitgeber Dir nur mit Zustimmung des Betriebsrates kündigen kann (bzw. Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht).
- der Arbeitgeber Dich von der BR-Tätigkeit nicht freistellen kann.
- niemand eine seriöse Prognose auf Grund der von Dir genannten Sachverhalte wagen kann
Erstellt am 11.10.2006 um 11:53 Uhr von harald
einem betriebsrat kann man nur fristlos kündigen. mir wurden fehler bei der arbeit vorgeworfen als offiziellem grund. was ich aber zum ausdruck bringen will ist kämpfen lohnt immer "wer nicht kämpft hat schon verlohren"
ansonsten gillt halt wirklich " vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand.
Erstellt am 11.10.2006 um 13:23 Uhr von paula
@ziegen
du hast eine chance! daher geh jetzt bitte zum anwalt und diskutiere bitte nicht so viel hier forum
Erstellt am 11.10.2006 um 13:56 Uhr von Ramses II
"einem betriebsrat kann man nur fristlos kündigen. "
harald,
das ist Unsinn!
Erstellt am 11.10.2006 um 14:15 Uhr von Betriebsrat
Was ist denn mit dem Kündigungsschutzgesetz § 7, demnach würde ich wenn deine Ausführungen warheitsgemäß sind keine Angst haben. Begebe dich zur Gewerkschaft oder deinem Anwalt deines vertrauens und reiche Kündigungsschutzklage ein.
mfg
Betriebsrat
Erstellt am 28.12.2006 um 18:24 Uhr von abti500
ja hallo ich habe genau das gleiche problem wie du , vielleicht könnten wir uns mal austauchen ..... handy 0172/2731751 oder E_mail abti500@yahoo.de bis bald .