Erstellt am 25.10.2005 um 09:45 Uhr von viktor
Hallo,
besorg Dir mal einen Kommentar zum BetrVG z.B. von Däubler und ließ den § 25 BetrVG-Kommentar - ganz interessant. Da heißt es z.B. unter Randziffer 37: "....Der Kündigungsschutz gilt für die gesamte Vertretungszeit ... auch wenn das BR-Mitglied tatsächlich keine BR-Tätigkeit ausübt .... auch dann, wenn er zur Vertretung aufgefordert wird, er aber an einer BR-Sitzung nicht teilnimmt..... Nicht erforderlich ist, dass das Ersatzmitglied Kenntnis vpm Eintritt des Vertretungsfalls hatte."
Also es lohnt sich, den Fall genau zu durchleuchten. Am Besten einen Fachanwalt aufsuchen
Erstellt am 25.10.2005 um 11:16 Uhr von Frank B.
Ebenfalls schon in einem weiteren Beitrag erwähnt, den "FITTING" §103 Rn 9 BetrVG.
Darin steht eindeutig, wenn das Ersatzmitglied geladen wurde, gilt ab dem Zugang der Einladung ( 3 Tage) der Kündigungsschutz!
Es spielt weder die Tagesordnung noch sonst was eine Rolle.
Daraus folgt, der AG kann das Ersatzmitglied nur nach §103 BetrVG entlassen!!!