Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir sind vom AG mit Entlassungen konfrontiert. U.a. betrift das auch ein Ersatzmitglied des BR. Laut unserem Wissenstand genießt dieses Mitglied doch einen bes. Kündigungsschutz , nämlich 1 Jahr nach Beiwohnen einer Sitzung mit Beschlußfassung oder ist dies anders??? Es kursiert ebenfalls ein
Meinung die lautet, die Nennung auf einer einladung mit Kenntnisnahme der TOP zu einer BRsitzung reicht ebenfalls aus. Gibt es Material, Gesetzestext etc.???? Bitte um Mithilfe bzw. Infos. Gruß N.