Erstellt am 21.04.2006 um 19:34 Uhr von Kölner
@lalay
§ 15 KSchG Abs. 3 hilft (vielleicht)!
Erstellt am 21.04.2006 um 19:40 Uhr von Fayence
lalay,
umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!
Erstellt am 21.04.2006 um 19:55 Uhr von Kallisti
Die Frage ist ja auch, ist die Kündigung nun verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt ?
Ohne Rechtsbeistand würd ich aber auch nichts machen, BR gabs noch keinen oder wenn ja, wie sah dessen Stellungnahme zur Kündigung aus ?
Erstellt am 21.04.2006 um 20:06 Uhr von lalay
Die Kündigung ist betriebsbedingt (Verkauf der Firma)
Der BR hat nichts auf diese Kündigung erwidert.
Erstellt am 21.04.2006 um 20:08 Uhr von Kölner
Umso wichtiger ziemlich zügig einen RA aufzususchen. Da scheinen einige "Stockfehler" gemcht worden zu sein.
Erstellt am 21.04.2006 um 20:25 Uhr von lalay
Was sind "Stockfehler"?
Unsere Gesetze wie WO, BetrVG, KschG sind meines Erachtens alle nichts wert wenn ein Arbeitgeber einfach darüber hinwegsieht und machen kann was er will.
Wo ist denn da bitte der vielgelobte Rechtsstaat?
Erstellt am 21.04.2006 um 20:27 Uhr von Kölner
Deswegen der/die RA um die vielgelobte Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen!
Stockfehler (vielleicht):
AG hat keine Ahnung vom KSchG, der BR sowieso nicht und § 613a BGB könnte auch eine mangelhafte Berücksichtigung erfahren haben.