Bekam als als Wahlvorstand und BR-Kandidat meine Kündigung - Wer weiß Rat?
Als Vorsitzender des Wahlvorstandes und Kandidat zur anstehenden Betriebsratwahl erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung. Als Alleinverdiener mit schulpflichtigem Kind trifft mich diese Entscheidung natürlich besonders hart. Wer weiß Rat?
Community-Antworten (7)
21.04.2006 um 21:34 Uhr
@lalay § 15 KSchG Abs. 3 hilft (vielleicht)!
21.04.2006 um 21:40 Uhr
lalay, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!
21.04.2006 um 21:55 Uhr
Die Frage ist ja auch, ist die Kündigung nun verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt ? Ohne Rechtsbeistand würd ich aber auch nichts machen, BR gabs noch keinen oder wenn ja, wie sah dessen Stellungnahme zur Kündigung aus ?
21.04.2006 um 22:06 Uhr
Die Kündigung ist betriebsbedingt (Verkauf der Firma) Der BR hat nichts auf diese Kündigung erwidert.
21.04.2006 um 22:08 Uhr
Umso wichtiger ziemlich zügig einen RA aufzususchen. Da scheinen einige "Stockfehler" gemcht worden zu sein.
21.04.2006 um 22:25 Uhr
Was sind "Stockfehler"?
Unsere Gesetze wie WO, BetrVG, KschG sind meines Erachtens alle nichts wert wenn ein Arbeitgeber einfach darüber hinwegsieht und machen kann was er will.
Wo ist denn da bitte der vielgelobte Rechtsstaat?
21.04.2006 um 22:27 Uhr
Deswegen der/die RA um die vielgelobte Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen!
Stockfehler (vielleicht): AG hat keine Ahnung vom KSchG, der BR sowieso nicht und § 613a BGB könnte auch eine mangelhafte Berücksichtigung erfahren haben.
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