W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekam als als Wahlvorstand und BR-Kandidat meine Kündigung - Wer weiß Rat?

L
lalay
Jan 2018 bearbeitet

Als Vorsitzender des Wahlvorstandes und Kandidat zur anstehenden Betriebsratwahl erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung. Als Alleinverdiener mit schulpflichtigem Kind trifft mich diese Entscheidung natürlich besonders hart. Wer weiß Rat?

2.98407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.04.2006 um 21:34 Uhr

@lalay § 15 KSchG Abs. 3 hilft (vielleicht)!

F
Fayence

21.04.2006 um 21:40 Uhr

lalay, umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!

K
Kallisti

21.04.2006 um 21:55 Uhr

Die Frage ist ja auch, ist die Kündigung nun verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt ? Ohne Rechtsbeistand würd ich aber auch nichts machen, BR gabs noch keinen oder wenn ja, wie sah dessen Stellungnahme zur Kündigung aus ?

L
lalay

21.04.2006 um 22:06 Uhr

Die Kündigung ist betriebsbedingt (Verkauf der Firma) Der BR hat nichts auf diese Kündigung erwidert.

K
Kölner

21.04.2006 um 22:08 Uhr

Umso wichtiger ziemlich zügig einen RA aufzususchen. Da scheinen einige "Stockfehler" gemcht worden zu sein.

L
lalay

21.04.2006 um 22:25 Uhr

Was sind "Stockfehler"?

Unsere Gesetze wie WO, BetrVG, KschG sind meines Erachtens alle nichts wert wenn ein Arbeitgeber einfach darüber hinwegsieht und machen kann was er will.

Wo ist denn da bitte der vielgelobte Rechtsstaat?

K
Kölner

21.04.2006 um 22:27 Uhr

Deswegen der/die RA um die vielgelobte Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen!

Stockfehler (vielleicht): AG hat keine Ahnung vom KSchG, der BR sowieso nicht und § 613a BGB könnte auch eine mangelhafte Berücksichtigung erfahren haben.

Ihre Antwort