Erstellt am 22.07.2008 um 13:17 Uhr von Rapper22
Hallo ronaldb,
in der Regel, nein. Wird der Arbeitsplatz von jemanden aus der gleichen Schicht oder einer anderen Schicht im gleichen Arbeitsbereich besetzt, ist dies nur eine Stellvertretung. Bei uns in der Firma wird dies auch so gehandhabt, dass Kollegen andere Kollegen vertreten, falls diese im Urlaub oder krank sind.
Ne Stellenausschreibung müßte es nur dann geben, wenn der Mitarbeiter, der zu besetzenden Stelle gekündigt hat oder wenn ihm gekündigt wurde. Dann wird diese Stelle Neu besetzt und es müsste eine Stellenausschreibung geben.
Bei uns werden freie Stellen auch intern ausgeschrieben.
Ich hoffe, es hat geholfen?
Gruß
Rapper22
Erstellt am 22.07.2008 um 13:34 Uhr von ronaldb
Hallo Rapper22,
vielen Dank für Deine Antwort. Der Vertreter würde aus einem anderen Arbeitsbereich kommen wo Teilzeit gearbeitet wird. Das heißt er würde auf dem zu vertretenden Posten mehr Stunden arbeiten. Die Frage wäre dann noch, wie verhält es sich dann mit den Mehrstunden, bezahlen oder abbummeln.
Gruß
ronaldb
Erstellt am 22.07.2008 um 20:20 Uhr von Hexelein
@ronaldb
Ich denke, es steht dem AG frei ob er eine Vertretung intern durch Kollegen der Abteilung regelt(Wohl meistens der Fall, da zu Personalplanung Urlaubsvertretungen miteingeplant werden müssten), oder im Vertretungsfall eine TZ-Stelle fristgebunden aufstockt umx% oder auch für 1MA Überstunden anordnet. In den 2 letzten Fällen ist der BR jwls anzuhören. Bei uns werden solche befristeten Aufstockungen intern ausgeschrieben, da sich evt. sogar mehrere MA dafür bewerben könnten.
Erstellt am 22.07.2008 um 20:54 Uhr von rainer w
Hier kann auch eine BV uber Springer ganz hilfreich sein. Denn wenn ein Finanzieller Anreitz da ist, finden sich bestimmt MA die dies machen wollen. Wer macht für Lullu gerne montags früh- Dienstags spät und mittwoch evtl, wieder Frühschicht