Personalkarussell - Hätte es eine Stellenausschreibung geben müssen?
Hallo, in unserem Betrieb wird Ende August durch das Ausscheiden eines MAs eine Stelle in der Abrechnungsabteilung frei (Schlüsselposition) . Der ältere Kollege, der ausscheidet, hat mindestens 150% Leistung gebracht, immer Arbeit mit nach Hause genommen etc.. Deshalb wird nun der gesamte Bereich umstrukturiert und die anfallenden Arbeiten auf zwei Stellen verteilt. Die eine von den beiden wird von einem Kollegen besetzt, welcher vor zwei Jahren eigens zu diesem Zweck eingestellt worden ist. Die zweite Stelle soll ein Kollege aus der Arbeitsvorbereitung einnehmen, was er auch gerne tut. Es gab keine Stellenausschreibung.
Meine erste Frage: Hätte es eine Stellenausschreibung geben müssen? (Es gibt eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG)
Und weiter: Durch das "Aufrücken" des Kollegen aus der Arbeitsvorbereitung wurde dort ebenfalls eine Stelle frei. Auch diese wurde nicht ausgeschrieben; sie soll im Sinne der Geschäftsleitung von einem Kollegen aus einer Unterabteilung besetzt werden. Der Kollege will gar nicht dahin versetzt werden.
Ist diese Versetzung mitbestimmungspflichtig? Hätte es eine Stellenausschreibung geben müssen?
Und weiter: Durch die geplante Versetzung des Kollegen aus der Unterabteilung wird dort ebenfalls eine Stelle frei, WELCHE AUSGESCHRIEBEN WURDE.
Im Zuge all dieser Maßnahmen soll meine Abteilung um 1 Stelle verkleinert werden, und der hier Überflüssige soll auf die oben frei gewordene Stelle in die Unterabteilung. Die Verkleinerung meiner Abteilung ist erforderlich, das sehe ich ein, da durch die Umstellung von Papier- auf CD-Rom-Dokumentation einfach nicht mehr so viel Arbeit anfällt.
Ich würde gerne wechseln, jedoch nicht auf die Stelle in die Unterabteilung, sondern auf die Stelle in der Arbeitsvorbereitung. (die ja nicht ausgeschrieben wurde) Um überhaupt zu verhindern, dass ich aus betrieblichen Gründen gekündigt werde (oder mein Kollege, der auch schulpflichtige Kinder hat), habe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle beworben.
Was meint Ihr zu alledem? Könnt ihr hier überhaupt durchblicken? Alles ziemlich komplex und schwer für Außenstehende darzustellen...
PS: Natürlich haben wir (BR) bei der GL moniert, dass die Stellen nicht ausgeschrieben wurden... Auch, dass der BR - mal wieder - mit einem fertig geschnürten Paket konfrontiert worden ist... aber das soll hier jetzt nicht Thema sein...
Community-Antworten (4)
01.08.2007 um 16:28 Uhr
@see-see "Es gibt eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG" - was für eine? Sollte es sich um eine BV handeln, muss sich der AG auch daran halten, ansonsten könnt ihr dagegen angehen.
01.08.2007 um 16:33 Uhr
Tja see see, natürlich muss ausgeschrieben werden wenn es so vereinbart ist. Ansonsten nach 99 widersprechen. Den AG zur Not über einen RA dazu bewegen die vorhandene Betriebsvereinbarung einzuhalten bzw. umzusetzen. Jetzt habt Ihr die Möglichkeit Euch einmal "gerade" zu machen, nutzt diese Chance.
Viel Glück ego112
01.08.2007 um 16:36 Uhr
@Jube
Es gibt eine Betriebsvereinbarung, dass neu zu besetzende Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden müssen.
Wogegen können wir angehen? Kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechts nicht Versetzungen ohne BR vornehmen? Und die im Personalkarussell zuletzt frei gewordene Stelle wurde ja ausgeschrieben - wenn auch erst nach unserem Hinweis.
01.08.2007 um 16:45 Uhr
Versetzungen / Direktionsrecht! § 99 Abs. 1 und 2 Satz 5 Es gibt zu Versetzungen und Stellenausschreibungen jede Menge Urteile.
ego 112
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