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Stellenausschreibung

H
Hüpfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal Bei uns im Betrieb wurde jemand extern gesucht. Nach längerem hin und her hat der Personalrat festgestellt das diese Stelle auch intern ausgeschrieben werden muss. Nun ist der fall das sich jemand intern beworben hat, aber nicht dafür geeignet gesehen wird. Dafür haben sie aber einen Externen genomen. Das kuriose ist, dass die interne Stellenausschreibung eine ander ist als die externe. Ist das rechtens?

Danke

61208

Community-Antworten (8)

N
Nordling

05.10.2017 um 08:43 Uhr

Guten Morgen Hüpfer,

der AG hat das Recht einzustellen wen er will (intern oder extern) und die einzigen Gründe für eine Verweigerung sind erschöpfend im §99 Abs. 2 BetrVG aufgeführt, aber vielleicht hilft Dir dieses Urteil weiter:

https://www.jurion.de/urteile/bag/1988-02-23/1-abr-82_86/

Gruß Nordling

C
celestro

05.10.2017 um 11:47 Uhr

"Das kuriose ist, dass die interne Stellenausschreibung eine ander ist als die externe. Ist das rechtens?"

Das ist woh weniger kurios, als der Versuch, interne Stellenbewerber nicht haben zu wollen. Und nein, rechtens ist das NICHT.

G
ganther

05.10.2017 um 12:33 Uhr

es kommt darauf an, was anders ist. Dass eine externe Anzeige anders aussieht, ist erst einmal normal. Da steht was über das Unternehmen, es werden vielleicht besondere Arbeitsbedingungen herausgestellt (z.B. Gleitzeitregelungen die für jeden MA gelten) und vielleicht wird auch nicht das Gehalt ausgewiesen und nach einem Gehaltswunsch gefragt. Das wäre erst einmal unschädlich. Wenn es ein anderer Job ist der beschrieben wird und auch andere Qualifikationen vorausgesetzt werden als intern. Dann ist ja nicht der gleiche Job der intern und extern ausgeschrieben ist. Dann liegt keine interne Ausschreibung vor und ihr könnt aus diesem formalen Grund der Einstellung widersprechen

C
Challenger

05.10.2017 um 13:14 Uhr

Zitat hüpfer : Das kuriose ist, dass die interne Stellenausschreibung eine ander ist als die externe. Ist das rechtens?

Meiner Auffassung nach nicht. Ich sehe es genau wie ganther.Denn wenn sich interne + externe Stellenausschreibung widersprechen, dann hätte die externe Stellenausschreibung ebenfalls intern ausgechrieben bzw augehangen werden müssen. Also ein klarer Fall der Einstellung die Zustimmung zu verweigern.

H
Hüpfer

05.10.2017 um 15:07 Uhr

Danke für die schnellen Antworten Ja die externe Ausschreibung hat weniger Aufgaben und auch ein geringere Gehaltsstufe als die interne. Was kann denn jetzt der MA machen der sich auf die Stelle beworben hat?

N
Nordling

05.10.2017 um 15:54 Uhr

Wenn es sich wirklich um 2 unterschiedliche Ausschreibungen für die gleiche Stelle handelt, ist das jetzt eure Aufgabe und nicht die des MA. Ihr verweigert die Einstellung eines Externen nach §99/2 Nr. 3 oder 4. Für den AG kommt dann nur noch der § 100 BetrVG in Betracht. Übergeht er den einfach, geht ihr nach § 101 BetrVG vor

P
Pjöööng

05.10.2017 um 17:13 Uhr

Für § 99 (2) Nr. 3 wird man erhebliche Klimmzüge machen müssen, wie einem die Nr.4 hier gelingen soll, erschließt sich mir nicht ganz.

Zielführend wäre ja eher die Nr. 5 (BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86)

N
Nordling

05.10.2017 um 18:02 Uhr

@ Pjöööng: Ich sehe den 3 und den 4 schon als zutreffend an. Wenn ich jetzt einmal (rein subjektiv in Ermangelung genauerer Informationen) davon ausgehe, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine höher qualifizierte Position handelt (lese ich jetzt mal aus dem Post heraus), stellt es aus meiner Sicht schon eine Benachteiligung dar. Wer sagt denn dass der MA die Bedingungen für die abgespeckte externe Ausschreibung nicht erfüllt hätte?

PS: Auf 1 ABR 82/86 habe ich oben auch schon einmal hingewiesen *smile. Aber auch hier nur hypotetisch weil nicht ganz klar ist ob der 93 schon vor der Ausschreibung zur Anwendung gekommen ist

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