Ein AN befindet sich noch bis 31.05.09 in der Elternzeit und soll zum 01.05.09 seine Tätigkeit als Kraftfahrer wieder aufnehmen. Dazu benötigt er allerdings eine bestandene "MPU", da er schon vor Antritt der Elternzeit seinen Führereschein abgeben mußte. Es ist aber zu erwarten, das er die "MPU" aus verschiedenen Gründen nicht bestehen wird und somit seine Aufgabe in unserem Unternehmen nicht erfüllen kann. Daher erhält er eine ordentliche Kündigung.
Muß der BR dabei etwas beachten?