Erstellt am 14.07.2008 um 13:21 Uhr von R1234
Schätze mal, dfaß ich Recht habe. Unser AG sieht es auch so und wir handhaben es ab sofort entsprechend.
Erstellt am 14.07.2008 um 15:34 Uhr von uhu
@R1234
unser Experte für TVÖD hier im Forum scheint wohl im Urlaub zu sein;
Erstellt am 15.07.2008 um 09:01 Uhr von nicoline
@R1234
nachfolgend ein Auszug aus dem Rundschreiben V4/2008 des kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig Holstein:
Beschäftigte in Altersteilzeitarbeit
Ohne Auswirkungen bleibt die Vereinheitlichung und Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf Beschäftigte, die sich am 01.07.2008 in der Arbeits- bzw. Freistellungsphase eines Altersteil-zeitarbeitsverhältnisses befinden. Dies gilt sowohl für diejenigen Altersteilzeitbeschäftigten, die das Blockmodell gewählt haben, als auch für diejenigen mit durchgehender Teilzeitarbeit. Für Altersteilzeitbeschäftigte ist nach den Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes (ATG) die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zu vermindern (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG). Nachfolgende Veränderungen der Wochenarbeitszeit haben unberücksichtigt zu bleiben (BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 -).