Verstehe ich die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgeber so, daß für Altersteilzeitbeschäftigte "...verbleibt es bei den bisherigen Regelungen..." (Teil C, II. Arbeitszeit, West) weiterhin die 38,5 Stunden Woche gilt?