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Welche Arbeitszeit gilt?

K
Kochendorf
Jun 2022 bearbeitet

In unserer Firma soll Freitags ein Fest stattfinden für das die Spätschicht freigestellt wird. Die mit dem BR ausgemachte Arbeitszeit beträgt täglich 9 Stunden -30 Minuten Pause (Wöchentlich 45 Stunden). Für die Woche in der das Fest stattfindet möchte mein Arbeitgeber aber die Tarifliche Arbeitszeit für die Spätschicht geltend machen. (8 Stunden -30Minuten Pause 40 Stunden) Zusätzlich möchte er an den 4 Arbeitstagen die Arbeitszeit der Spätschicht um 1 Stunde verlängern. Hintergrund ist das der Arbeitgeber die Arbeitszeit vergüten muss wenn die Veranstaltung während der Arbeitszeit stattfindet. So möchte er um die Vergütung herumkommen und die Angestellten Donnerstags in Wochenende schicken damit sie die Veranstaltung in ihrer Freizeit besuchen können.

  1. Mich würde Interessieren ob er das so einfach machen kann.
  2. Dürfen die Schichten in 2 Verschiedene Arbeitszeitmodelle gesteckt werden.
  3. Muss ich als BR dieser Maßnahme zustimmen oder kann ich darauf bestehen das die Arbeitszeit bei den jetzt genehmigten 45 Stunden bestehen bleibt. Schon mal vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar
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Community-Antworten (4)

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ganther

07.06.2022 um 12:15 Uhr

der BR ist in der Mitbestimmung und daher muss er dieses Spiel des AGs nicht mitmachen. Es kann halt die Retourkutsche kommen: die AZ bleibt so wie sie ist, das Fest findet auch so statt wie es ist und die Kollegen aus der betroffenen Schicht müssen dann Urlaub nehmen, wenn sie teilnehmen wollen. Es folgt nämlich nicht, dass der AG die Kollegen bezahlt freistellen muss. Das Fest ist eben für alle Freizeit

K
Kochendorf

07.06.2022 um 12:31 Uhr

@ganther Sind sie sicher? Ich habe das hier gefunden und da habe ich drauf interveniert. https://beratung.de/recht/ratgeber/betriebsausflug-zwischen-freizeit-und-pflicht_fndrki

G
ganther

07.06.2022 um 14:17 Uhr

der AG sagt einfach es findet in der Freizeit statt. Der AN auf Schicht hat eben keine Freizeit und so muss er arbeiten und kann nicht teilnehmen. Da sehe ich auch kein Widerspruch zu deinem Link

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