Erstellt am 03.09.2007 um 13:44 Uhr von DonJohnson
worauf beziehst du deine Frage??? Verstehe sie nicht!!!
Erstellt am 03.09.2007 um 14:07 Uhr von Frank B
Laut ArbZG ist die 48 Stunden Woche zulässig bzw. die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit. (beachte Verteilzeitraum!)
Erstellt am 03.09.2007 um 14:24 Uhr von pussy
Frank B
genau das will ich erfahren , wo steht das genau die sagen bei mir immer nur im durchschnitt .
Erstellt am 03.09.2007 um 14:30 Uhr von Werner
Hallo Pussy,
hier steht das!
§ 3 ArbZG
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Erstellt am 03.09.2007 um 14:43 Uhr von waschbär
werner,
bist du das ? oder Trollt da einer rum ? muss ja so sein weil den werner den ich kenne der kann nicht nur gut rechnen nö,der hat auch den kompletten text . mit dem wort "ausnahme"
Erstellt am 03.09.2007 um 14:52 Uhr von Werner
Waschbär,
ja ich bin`s. Was ist los mit Dir?
Erstellt am 03.09.2007 um 14:59 Uhr von Waschbar
Werner
habe fertig gemacht
Erstellt am 03.09.2007 um 21:30 Uhr von Der alte Heini
Waschbar,
wenn Du fertig gemacht hast,
abwischen nicht vergessen.
Erstellt am 04.09.2007 um 08:39 Uhr von waschbär
waschbar,
waschbar gleich Raubkopie !
waschbÄr gleich Raubtier !!
Heini, ich habe immer Haklefreucht bei mir !