Hallo zusammen,

Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden von Seiten des AG obwohl im Arbeitsvertrag eine 38,5 Stunden/Woche vereinbart ist. Ist das zulässig. Die betreffenden Mitarbeiter wurden am 30.04. darüber informiert dass ab 1.05. 40. Stunden gearbeitet werden muss. Muss eine Frist eingehalten werden von Seiten der Arbeitnehmer für eventuellen Einspruch. Kann der Betriebsrat da einschreiten?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Gruß