Erstellt am 13.07.2008 um 09:06 Uhr von Lohengrin_2
@caroline,
der BR kann seine Zustimmung zur Eingruppierung nach den in § 99 Abs. 2 genannten Gründen innerhalb einner Woche schriftlich verweigern. Die Einstellung des AN verhindern kann der BR deshalb eher nicht. Wobei der der AG die Zustimmung zur Eingruppierung Arbeitsgerichtlich ersetzten lassen.
Aber was sagt eigentlich der betroffene Mitarbeiter?
Erstellt am 13.07.2008 um 21:01 Uhr von caroline
Dass man nach 99,2 die Zustimmung verweigern kann, wenn bestimmte Gründe zutreffen weißich, aber kann die Zustimmung wegen falscher oder nicht mitgeteilter Eingruppierung verhindert werden?
Erstellt am 13.07.2008 um 21:24 Uhr von Immie
Ihr könnt der Einstellung zustimmen und die Eingruppierung gesondert ablehnen.
Würden sich denn die neuen AN in eure Vergütungstabelle einsortieren lassen?
Habt ihr andere Kollegen mit identischen Voraussetzungen die weniger bekommen?
Wenn ja , zieht sie doch später nach...
Ansonsten muss man auch jönne könne.
Erstellt am 14.07.2008 um 08:46 Uhr von Aeskulap
Halo, ich denke bei einer Neueinstellung wird ein Vertrag ausgehandelt, der die Bedingungen des neuen AV regelt. Zu den Bedingungen gehört auch die Vergütung. Diese wird oftmals individualrechtlich vereinbart. Ich denke hier unterliegt die Eingruppierung nicht der Mitbestimmung. Selbst wenn ein TV existiert, gilt dieser nur unmittelbar und zwingend für Gewerkschaftsmitglieder. Einnen Ablehnungsgrund für eine Einstellung kann ich nicht davon ableiten.
Gruß Äskulap
Erstellt am 14.07.2008 um 10:14 Uhr von pirat
Ahoi Immi,
ganau so haben wir es bei einer zu niedrigen Eingruppierung auch schon gemacht, das nennt man dann *schwebend unwirksam* der AN kann innerhalb von 2 Jahren induvidualrechtlich klagen...aber was erzähle ich dir das, du weisst es ja! .-)
@Aeskulap,
das sieht das BAG aber anders....Urteil vom 28. April 1998 - 1 ABR 50/97
Erstellt am 14.07.2008 um 12:08 Uhr von Aeskulap
@pirat
Urteil gelesen, ist ok, wieder dazugelernt. Danke
Gruß Äskulap