guts mörchle,
wir haben bei uns stellenbeschreibungen mit den entsprechenden entgeltgruppen.
nun ist der fall folgendermaßen:
meister/fertigung lt. stellenbeschreibung eg7 (positionen sind auch besetzt, stellenbeschreibung existiert)
nun soll ein meister/montage (keine stellenbeschreibung vorhanden) eingestellt werden, der natürlich der liebling unseres abt.leiters ist. grundsätzlich haben wir auch nichts gegen diese einstellung jedoch, möchte er ihn in eg8 einstellen.
für diese position gibt es auch keine stellenbeschreibung, da wir so sehen das die meisterstellen sich auch kaum unterscheiden, möchten wir der einstellung zustimmen jedoch der eg die zustimmung verweigern.
nun ist es aber so, das ja der entgangene vorteil der bereits vorhandenen meister kein nachteil lt. §99 Abs.3 ist. auf welchen paragraphen kann man sich hier beziehen bei der zustimmungsverweigerung nach 99 ?