Erstellt am 28.07.2006 um 15:07 Uhr von paula
woraus schließt ihr das die mitarbeiterin einen unbefristeten arbeitsvertrag hat. die falsche anhörung macht aus dem vertrag keinen unbefristeten vertrag. entscheident ist hier die individualrechtliche geschichte und da ist eine befristung vereinbart. einen befristungsgrund gibt es offensichtlich auch.
Erstellt am 28.07.2006 um 15:19 Uhr von frnolime
In der Vorlage zur Einstellung war nichts von einer Befristung des Arbeitsverhältnisses geschrieben und wir haben unserer Meinung nach somit einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis zugestimmt.
Erstellt am 28.07.2006 um 15:27 Uhr von Ramses II
frnolime,
ja, Ihr habt einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zugestimmt.
Der Arbeitgeber hat aber einen ganz anderen Vertrag mit dem AN abgeschlossen.
Dieser Vertrag ist dann, mangels Zustimmung des BR, schwebend unwirksam.
Wenn Ihr möchtet muss der AN umgehend seinen Schreibtisch räumen. Die Entlohnung erfolgt dann nach den Grundsätzen des "faktischen Arbeitsverhältnisses".
Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers den Vertrag in der Form abzuschliessen wie er fälschlich dem BR vorgelegt wurde.
Erstellt am 28.07.2006 um 16:02 Uhr von paula
@ramsesII
wie kommst du darauf das der vertrag schwebend unwirksam ist? der individualrechtliche vertrag ist unabhängig von der zustimmung des BR. aber der AG und AN können vereinbaren, dass der vertrag erst bei zustimmung des BR gilt. aber dies muss explizit vereinbart werden.
aber ramses du hast völlig recht. die falsche bezeichnung in der BR-Anhörung ändert nichts daran, dass der MA einen befristeten Arbeitsvertrag hat
Erstellt am 28.07.2006 um 16:22 Uhr von frnolime
Schade, dass hatte ich befürchtet! Natürlich wollen wir nicht das die MA ihren Platz räumt. Wir hatten aber Hoffnung das sie nun schon unbefristetes AV hat.
Erstellt am 28.07.2006 um 19:32 Uhr von Rollie
Die Mitarbeiterin wußte doch bei ihrer Einstellung, das sie befristet eingestellt wird.
Hättet ihr der Befristung denn widersprochen, so denn der AG sie genannt hätte `?
Erstellt am 28.07.2006 um 20:14 Uhr von frnolime
Natürlich wußte sie das, wir auch. Hatten aber gedacht und gehofft das duch die falsche Angabe in der Vorlage des AG die Befristung aufgehoben ist.
Erstellt am 29.07.2006 um 00:21 Uhr von Kölner
@paula
"aber der AG und AN können vereinbaren, dass der vertrag erst bei zustimmung des BR gilt. aber dies muss explizit vereinbart werden."
So mit der "Muffe gepufft" kann ein AG ja auch nicht sein, oder?
Erstellt am 29.07.2006 um 20:14 Uhr von paula
@kölner
das gibts öfters als du denkst.....
Erstellt am 29.07.2006 um 20:32 Uhr von Kölner
@paula
Ich kannte ja mal einen TV in dem das so geregelt war. Das erwies sich jedoch nach äusserst kurzer Zeit als ein nicht akzeptabler Zustand: Die BR's ergötzten sich an einem narzisstischen Pseudo-Chef-Gehabe und der AG sah sich mitunter seiner unternehmerischen Freiheit beraubt.
Kennst Du aktuell eine solche BV?
Erstellt am 29.07.2006 um 20:34 Uhr von paula
BV dazu kenne ich keine aber viele AG vereinbaren dass im arbeitsvertrag
Erstellt am 29.07.2006 um 20:35 Uhr von Kölner
@paula
Freiwillig? Hast Du so einen vorliegen?
Erstellt am 29.07.2006 um 20:55 Uhr von paula
also mein bruder hat so ein teil z.B.
Erstellt am 29.07.2006 um 20:57 Uhr von Kölner
@paula
Er sollte sich unbedingt an ein Museum wenden....
Erstellt am 29.07.2006 um 23:47 Uhr von Ramses II
Kölner,
das ist doch Quatsch!
Viele große Firmen bieten den Abschluss eines Arbeitsvertrages "vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates" an. Das hat ganz pragmatische Gründe.
Ohne diese Einschränkung müsste der AG erst den BR fargen, ehe er Angebote unterbreiten darf. Dabei wird es ihm immer wieder passieren dass Bewerber sich mittlerweile anders entschieden haben.
Mit dieser Einschränkung kann er zuerst den Vertrag anbieten und muss dann nur noch durch die Mitbestimmung wenn der Bewerber auch unterzeichnet.
Das "Pseudo-Chef-Gehabe" kann der BR doch in beiden Fällen an den Tag legen.
Der von Dir skizzierte TV dürfte übrigens heute an der allgemeinen Inhaltskontrolle scheitern. Ob jemals solch eine Regelung rechtens gewesen sein kann möchte ich hier öffentlich bezweifeln, da wir es ja hierbei mit einem typischen Henne/Ei Problem zu tun hätten...
P.S. Das ist ja ein allgemeines Problem der Museen: Sie haben oft mehr Exponate als sie ausstellen können.
paula,
ich weiß dass es bezüglich der Thematik "Arbeitsverträge ohne Zustimmung des BR" unterschiedliche Kommentarmeinungen gibt. Auch ich wähle meinen Rechtsstandpunkt abhängig von der zu erzielenden Wirkung.
Erstellt am 29.07.2006 um 23:55 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ich habe tatsächlich bereits ein gehöriges Maß an AV gesehen, aber diese Klausel ist mir nicht geläufig - Quatsch hin oder her.
Da Du Dich der Meinung von paula hier anschliesst, ich mich also in Unkenntnis geäußert habe, tue ich hiermit meine Verwunderung kund und verneige mein Haupt 'gen dem imposanten Kölner Feuerwerk und grüsse den Süden Deutschlands.