Ich hab mal eine Frage zum Thema Stellenbeschreibung.

Bei uns im Betrieb gibt es für einzelne Gruppen eine Stellenbeschreibung.

Kann der AG diese einfach so wie er will ändern, oder muß er das mit dem BR besprechen? Hier ein kleiner Auszug aus der heute entdeckten Änderung, was so viel bedeutet, daß der AG mit dem AN machen kann, was er will.

Ist das erlaubt?

Auszug:
Der/die StelleninhaberIn nimmt neben der in Abschnitt 6 genannten Aufgaben nach Weisung des Vorgesetzten Einzelaufträge wahr, die dem Wesen nach zu seinem/ihrem Aufgabenbereich gehören oder die sich aus der betrieblichen Notwendigkeit ergeben. Darüber hinaus hat er seine/ ihre KollegenInnen ohne besondere Weisung bei Erfordernis zu unterstützen.

Gruß
Diana