Erstellt am 10.07.2008 um 14:57 Uhr von Zuli
Erst mal vorab: Lt. § 87 (1) 2. seid ihr ja bei der Arbeitszeit in der Mitbestimmung. Ihr solltet überlegen, ob ihr über die Schichtarbeit nicht eine BV abschließt, in der auch zu regeln wäre, wann die MA erfahren, wie genau ihr Dienst ist. Darin kann dann z. B. auch geregelt werden, dass MA ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. 55) auf Antrag oder grundsätzlich keine Nachtschichten mehr leisten müssen. Vielleicht ist auch im Tarifvertrag etwas geregelt?
Gibt es bei Euch keinen Betriebsärztlichen Dienst? Bei uns gehen die Mitarbeiter sowieso regelmäßig zur Betriebsärztlichen Untersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst (ist sogar Arbeitszeit und die Untersuchung natürlich kostenfrei). Unser Betriebsarzt unterstützt die Mitarbeiter dann bei solchen Problemen.
Aber Achtung! Wenn nichts geregelt ist, und ein MA mit einem Attest von einem Arzt kommt, das bescheinigt, dass er z. B. keinen Nachtdienst mehr machen kann, läuft der MA Gefahr, dass der AG dann sagt, dass dieser MA seinen vertraglichen Pflichten ja nicht mehr nachkommt und dann kündigt.
Also, aufpassen in welcher Reihenfolge etwas gemacht wird und wie daraus die Konsequenzen sein könnten.