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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechselschicht und Schichtarbeit

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! In unserem Krankenhaus wurde durch die Betriebsleitung vor einigen Jahren entschieden, im Arbeitszeitregime keine Wechselschicht mehr zuzulassen. In unserem Haus wird allerdings rund um die Uhr gearbeitet ( 24 Stunden ) . Die Einteilung ist Frühdienst / Spätdienst oder Frühdienst / Nachtdienst oder auch mal alle 3 Schichten im Monat ( geplant und ungeplant bei personellen Ausfällen oder enormer Arbeitsanfall) Meine Frage jetzt: Darf mein arbeitgeber überhaupt nur Schichtarbeit anweisen, obwohl alle schichten abgedeckt werden müssen von uns? Gibt es dazu evt. schon gerichtsurteile?? Einige Kollegen wollen auch keine Wechselschicht arbeiten, einige Stationenallerdings wären erfreut, da der Stationsablauf verbessert werden würde. Dankeschön

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Community-Antworten (1)

S
Spartacus

27.07.2007 um 15:15 Uhr

Moin, wo ist das Problem? Bei der AZ habt ihr volle Mitbestimmung.!Schichtwechsel heißt, es ändert sich Beginn und Ende der Az. Also macht eine BV die den Interessen der KollegInnen (und euren) entspricht. Viel Glück

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