Erstellt am 22.07.2009 um 22:50 Uhr von derdermalwjlwar
Fahrer? Wofür? LKW? Bus? Bist Du über 50?
Wenn ja, dann geht es doch darum, dass Du Deinen persönlichen Führerschein als Voraussetzung für Deinen Job behältst.
Erstellt am 23.07.2009 um 07:15 Uhr von mainpower
@derdermalwjlwar,
ein Frage weiter unten outet sich Grauerwolf als Busfahrer.
Wenn er seinen Job behalten will muss er schon zusehen dass er seinen Führerschein behält.
Das ist ja wohl dann Privatsache oder ganz einfach ausgedrückt: Kein Führerschein, kein Job.
Ausserdem wird die med.Untersuchung nicht vom AG sondern vom Gesetzgeber gefordert!
Erstellt am 23.07.2009 um 12:26 Uhr von Karla
@Grauerwolf
also, die Pflicht einen Betriebsarzt zu bestellen ergibt sich für den Arbeitgeber aus dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Welche Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken z.B. .
Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung oder diversem Regelwerk der Berufsgenossenschaften.
Einzelheiten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in der BGV A4 geregelt.
Zu den Kosten heißt es dort:
§ 3, Abs. 2 Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen, soweit dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.
Schaut man dann in die dazugehörigen Durchführungsanweisungen steht dort:
Die Pflicht des Unternehmers, die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen wie auch die Kosten zu tragen, kann von der Berufsgenossenschaft abgelöst werden.
Zu den Kosten gehören auch Fahrt- und Lohnausfallkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung durch den ermächtigten Arzt, wenn der Versicherte einer entsprechenden Anweisung des Unternehmers gefolgt ist.
Du bist nicht verpflichtet, den Arzt aufzusuchen, den Dein AG bestellt hat.
Du hast freie Arztwahl.
Solltest Du Dich jedoch gegen den Arzt entscheiden, den Dein AG Dir vorgegeben hat, so musst "Du" die Untersuchungskosten alleine tragen.
Wichtig dabei ist noch, solltest Du Dich für einen anderen Arzt entscheiden, muss dieser die Erlaubnis besitzten, die relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen) durchzuführen.
Erstellt am 23.07.2009 um 17:16 Uhr von Schnitzel
@Karla
Das ist ja schön, aber die G25 ist nicht in der BGV A4 verankert, also keine Pflichtuntersuchung.
Erstellt am 23.07.2009 um 18:36 Uhr von Karla
Vielen Dank für die Info...
Wenn Dir die Pflichtuntersuchungen im Einzelnen bekannt sind, würde ich gerne noch wissen, wie verhält es sich beim Personenbeförderungsschein?
Gibt es da auch keine Pflichuntesuchung?
Was die Kosten und die Arbeitszeit angeht, bin ich trotzdem der Meinung, der AG muss aufkommen, da er den AN entsendet.
Erstellt am 23.07.2009 um 19:29 Uhr von Schnitzel
Das wirst du im §48 Abs 5 FeV finden.
Erstellt am 24.07.2009 um 16:32 Uhr von Grauerwolf
Hallo,
danke für dir Antworten. Mainpower hat mich entlarvt, ja ich bin Busfahrer. Sorry, habe es einfach vergessen zu erwähnen.
Der Gesetzgeber verlangt zum Erhalt meines Führerscheins alle fünf Jahre eine ärztliche und eine Leistungsuntersuchung. Der AG entscheidet wo und bei wem diese Untersuchungen durchgeführt werden. Er zahlt diese auch.
Ich habe im Arbeitszeitgesetz gelesen das für Schichtarbeiter ( 2 Schichten) sämtliche Untersuchungen und auch der Zeitaufwand als Arbeitszeit gezahlt werden müssen.
Habe meinen Vorgesetzten darauf angesprochen, er war der Meinung diese Regelung gelte nur für die Nachtarbeit
Mit freundlichen Grüssen