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Untersuchung

G
GrauerWolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hätte da noch eine Frage. Muß ja als Fahrer alle fünf Jahre zur medizinischen Untersuchung. Diese findet nicht in unserer Firma statt, sondern ca dreißig KM entfernt. Die Untersuchung selbst wird bezahlt. Wie verhält es sich mit der aufgewendeten Zeit? Gilt diese als Arbeitszeit und müßte bezahlt werden?

                             Mit freundlichen Grüssen
7.44607

Community-Antworten (7)

D
derdermalwjlwar

23.07.2009 um 00:50 Uhr

Fahrer? Wofür? LKW? Bus? Bist Du über 50?

Wenn ja, dann geht es doch darum, dass Du Deinen persönlichen Führerschein als Voraussetzung für Deinen Job behältst.

M
Mainpower

23.07.2009 um 09:15 Uhr

@derdermalwjlwar, ein Frage weiter unten outet sich Grauerwolf als Busfahrer. Wenn er seinen Job behalten will muss er schon zusehen dass er seinen Führerschein behält. Das ist ja wohl dann Privatsache oder ganz einfach ausgedrückt: Kein Führerschein, kein Job. Ausserdem wird die med.Untersuchung nicht vom AG sondern vom Gesetzgeber gefordert!

K
Karla

23.07.2009 um 14:26 Uhr

@Grauerwolf

also, die Pflicht einen Betriebsarzt zu bestellen ergibt sich für den Arbeitgeber aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Welche Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken z.B. . Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung oder diversem Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Einzelheiten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in der BGV A4 geregelt.

Zu den Kosten heißt es dort: § 3, Abs. 2 Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen, soweit dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.

Schaut man dann in die dazugehörigen Durchführungsanweisungen steht dort:

Die Pflicht des Unternehmers, die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen wie auch die Kosten zu tragen, kann von der Berufsgenossenschaft abgelöst werden. Zu den Kosten gehören auch Fahrt- und Lohnausfallkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung durch den ermächtigten Arzt, wenn der Versicherte einer entsprechenden Anweisung des Unternehmers gefolgt ist.

Du bist nicht verpflichtet, den Arzt aufzusuchen, den Dein AG bestellt hat. Du hast freie Arztwahl. Solltest Du Dich jedoch gegen den Arzt entscheiden, den Dein AG Dir vorgegeben hat, so musst "Du" die Untersuchungskosten alleine tragen.

Wichtig dabei ist noch, solltest Du Dich für einen anderen Arzt entscheiden, muss dieser die Erlaubnis besitzten, die relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen) durchzuführen.

S
Schnitzel

23.07.2009 um 19:16 Uhr

@Karla Das ist ja schön, aber die G25 ist nicht in der BGV A4 verankert, also keine Pflichtuntersuchung.

K
Karla

23.07.2009 um 20:36 Uhr

Vielen Dank für die Info...

Wenn Dir die Pflichtuntersuchungen im Einzelnen bekannt sind, würde ich gerne noch wissen, wie verhält es sich beim Personenbeförderungsschein? Gibt es da auch keine Pflichuntesuchung?

Was die Kosten und die Arbeitszeit angeht, bin ich trotzdem der Meinung, der AG muss aufkommen, da er den AN entsendet.

S
Schnitzel

23.07.2009 um 21:29 Uhr

Das wirst du im §48 Abs 5 FeV finden.

G
GrauerWolf

24.07.2009 um 18:32 Uhr

Hallo, danke für dir Antworten. Mainpower hat mich entlarvt, ja ich bin Busfahrer. Sorry, habe es einfach vergessen zu erwähnen. Der Gesetzgeber verlangt zum Erhalt meines Führerscheins alle fünf Jahre eine ärztliche und eine Leistungsuntersuchung. Der AG entscheidet wo und bei wem diese Untersuchungen durchgeführt werden. Er zahlt diese auch. Ich habe im Arbeitszeitgesetz gelesen das für Schichtarbeiter ( 2 Schichten) sämtliche Untersuchungen und auch der Zeitaufwand als Arbeitszeit gezahlt werden müssen. Habe meinen Vorgesetzten darauf angesprochen, er war der Meinung diese Regelung gelte nur für die Nachtarbeit

                                  Mit freundlichen Grüssen

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