Erstellt am 04.07.2008 um 10:42 Uhr von mainpower
Hallo,
NEIN
Das BR-Mitglied muß sich nur bei seinem Vorgesetzten zur Betriebsratsarbeit abmelden. §37 (Abs. 2) 11
Erstellt am 04.07.2008 um 10:44 Uhr von pirat
@ Daller,
verpflichtet nicht, nur was spricht dagegen? Ich würde die Persoabteilung über jede BR Minute so mit Papier zumüllen, bis sie freiwillig die Segel streichen!... .-)
Erstellt am 04.07.2008 um 10:52 Uhr von carrie
@pirat
Du bist ja richtig böse und gemein ...... ;-)
Erstellt am 04.07.2008 um 10:57 Uhr von pirat
Ahoi carrie,
jepp, muss doch meinem Image gerecht werden! ^^
Erstellt am 04.07.2008 um 11:56 Uhr von Petrus
Die genauen Zeiten nicht - und mit Unterschrift gleich gar nicht.
Evtl. kann es erforderlich sein, die Zeiträume summarisch zu dokumentieren, z.B. bei Arbeit in verschiedenen Projekten. Schließlich sollten jedem Kunden nur die für sein Projekt benötigten Stunden berechnet werden. Und im Unterschied zu Dienstbesprechungen gehen BR-Tätigkeiten nicht auf die Kostenstelle der Abteilung...
Dann steht da eben z.B.:
Mittwoch: 2h Projekt A, 4h Projekt B, 2h Betriebsrat
Donnerstag: 5h Projekt A, 3h Dienstbesprechung
Freitag: 3h Projekt A, 3,25h Projekt B, 0,5h Personalgespräch, 1h Betriebsrat, 0,25h Verwaltungstätigkeiten (Studenzettel schreiben)
Erstellt am 04.07.2008 um 12:05 Uhr von pirat
Ahoi Pertus,
Studen...aha ein Schweizer! *g*
Erstellt am 04.07.2008 um 12:22 Uhr von Daller
Hi mainpauer und pirat und alle anderen,
bin erst gestern auf diese seite gestoßen finde ich eine ganz tolle angelegenheit denn ich werde soweit es in meiner möglichkeit steht dieses forum nutzen und natürlich auch zur verfügung stehen ist ne geile kiste
daller
Erstellt am 04.07.2008 um 12:39 Uhr von pirat
@ Daller,
erst gestern, hmm ist ja nicht gerade der Knaller... und wegen der *Kiste* denk an die Prise.... :-)
Trotzdem...
Mastundschotbruch