Erstellt am 18.12.2020 um 19:31 Uhr von Moreno
Einen neuen Vorsitzenden wählen!
Erstellt am 18.12.2020 um 19:43 Uhr von UliPK
@Moreno Kann man leider auch nur in einer Sitzung machen.
Über WhatsApp? Oh Man
Lese das mal dazu:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/whatsapp-nutzung-im-betriebsrat-erlaubt/
Wäre auch ein Ansatz das mal euren Vorsitzenden klarzumachen, ich gehe mal davon aus, dass es nicht DSGVO gerecht zugeht. Und das ist nicht gerade eine einfache Ordnungswidrigkeit. Steht auch in dem Link.
Wenn es gar nicht geht dann mal euren AG darauf ansprechen und dem Klarmachen, dass es ihm eine menge Geld kosten könnte, wenn das rauskommt. Mit dem AG kann man dann ja auch besprechen wie man es Gesetzeskonform hin bekommen könnte.
Wenn es dann aber zu einer Sitzung virtuell oder anders zustande kommt, bin ich voll bei Moreno.
PS:
Die Neuregelungen im Betriebsverfassungsgesetz zu virtuellen Sitzungen ist ja bis zum Juni 2021 verlängert worden.
Hier zum Nachlesen:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/ministererklaerung-arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Erstellt am 18.12.2020 um 20:20 Uhr von mrtvl
Ich danke euch für die Antworten.
Das Problem ist, dass der BR-Vorsitzender seit über 12 Jahren BRV ist.
Ich glaube auch, dass er vom AG unterstützt wird und allein deshalb schon so lange diesen Posten hat.
Ich bin mir auch sicher, dass die Mehrheit der BR-Mitglieder im Gremium ihn unterstützen und ihn nicht so einfach abwählen würden.
Es gibt ein paar erfahrene BR-Mitglieder im Gremium, die schon länger dabei sind.
Ich denke, sie wissen auch, dass es nicht legitim ist, was der BR-Vorsitzender tut aber sie schweigen lieber.
Wenn ich jetzt alles auf den Tisch lege weiß ich ganz genau, dass ich alleine da stehen werde und keine Unterstützung bekommen werde von den restlichen BR-Mitgliedern, leider.
Erstellt am 19.12.2020 um 09:11 Uhr von Kratzbürste
Warum musst du denn Seminare absagen? Die Seminaranbieter leiden zwar auch unter dem Lockdown, aber in der Zwischenzeit laufen die Seminare und werden auch coronagerecht durchgeführt .
Du solltest dich da nicht abdrängen lassen.
Erstellt am 19.12.2020 um 09:19 Uhr von RudiRadeberger
"Wenn ich jetzt alles auf den Tisch lege weiß ich ganz genau, dass ich alleine da stehen werde und keine Unterstützung bekommen werde von den restlichen BR-Mitgliedern, leider."
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass - das funktioniert so leider nicht.
Wenn du was ändern willst, wirst du aushalten müssen. Dein Vorteil ist, dass das Recht ja auf deiner Seite ist. Euer Alpha-BRV scheint es sich ja seit 12 Jahren recht gemütlich zu machen. Wird Zeit, seinen Blutdruck mal etwas in Wallung zu bringen.
Erstellt am 19.12.2020 um 11:53 Uhr von jimbob2019
Also der BRV kann ja nich alleine entscheiden. Wenn die mehrheit des Gremiums dafür wär Sitzungen durchzuführen, dann muss er sich dem auch fügen. Sitzungen kann man auch online mit Zoom oder Änliches durchführen. Der AG schließt ja auch nicht wegen Corona das Unternehmen, also müssen die Amtgeschäfte des BR auch weitergehen. Ansonsten schließ ich mich da an und wählt ein neuen BRV. Das geht jederzeit, wenn ihr euch einig seit.
Erstellt am 19.12.2020 um 12:03 Uhr von UliPK
Versuche dir eine Mehrheit im Gremium zu verschaffen, gründe gibt es ja genug. Rufe die einzelnen BR-Mitglieder an und bespreche dich mit denen. Da ist einige Überzeugungsarbeit von deiner Seite her nötig. Eine Abwahl bedeutet aber auch gleichzeitig eine Neuwahl des BRV und da müsste im Vorfeld schon einer bereit sein das zu machen.
Erstellt am 19.12.2020 um 12:42 Uhr von Dummerhund
Erste Frage hier wäre doch, hat der BRV es von sich aus so bestimmt Sitzungen und Beschlussfassungen nach Bestimmungen aus § 129 BetrVG zu machen oder wollen es auch andere Mitglieder so?
Erstellt am 19.12.2020 um 12:57 Uhr von Challenger
Wenn 3 Mitglieder dies beantragen, muss der BRV eine Sitzung anberaumen.
VERGLEICH :
§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen -
(1) ..............
(2) ..............
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Hast Du mal Kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen ?
Erstellt am 19.12.2020 um 13:20 Uhr von Kampfschwein
@mrtvl : Es ist leider wahr, dass unser BR-Büro zu klein ist, man kann definitiv den Mindestabstand nicht einhalten.
Solange die Nichtöffentlichkeit einer BR'sitzung gewährleistet ist, kann die BR'sitzung auch außerhalb des Betiebes anberaumt werden. Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach, ob die nicht einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen können.
Erstellt am 19.12.2020 um 13:31 Uhr von Dummerhund
"Wieso wir unsere Sitzung nicht im Sitzungssaal von der GF durchführen würden.
Der Raum ist viel größer und man könnte den Mindestabstand definitiv einhalten.
Da führen wir auch unsere BR-GF Sitzungen durch."
Der Raum wäre ja schon da.
Erstellt am 19.12.2020 um 15:15 Uhr von UliPK
"Mir kommt es irgendwie vor, als möchte der BR-Vorsitzender einfach im Alleingang alles erledigen und überhaupt keine Sitzung durchführen."
Ist wohl eher nicht das Problem der Räumlichkeiten.
Erstellt am 19.12.2020 um 16:42 Uhr von mrtvl
Ich bedanke mich sehr für die zahlreichen Antworten.
@Challenger
Nein, ich habe die Gewerkschaft nicht kontaktiert.
Die Dame vom Gewerkschaft, die für uns zuständig ist, pflegt eine gute Beziehung zu dem BRV.
Aus dem Grund weiß ich überhaupt nicht, was passieren würde, wenn man die Gewerkschaft kontaktieren würde.
Erstellt am 21.12.2020 um 08:20 Uhr von Thomas63
Wir sind auch ein 11 Gremium und führen unsere Sitzung in größeren Räumen oder dem Versammlungsraum durch. Bei uns sind alle Räume auf größe und Luftaustausch gemessen worden. Darauf wurde eine Max. Belegung festgelegt. Wenn wir in einem Raum sind der knapp ist machen wir jede Stunde für 15 Minuten Pause und lüften durch.
Bei einem 11er Gremium seit ihr um die 500 MA/innen da sollte eigentlich immer was zu besprechen sein. Wie macht Ihr das bei personellen Angelegenheiten, Ordnung und Verhalten im Betrieb bei Corona einschränkungen? Beschlüsse per E-Mail Abstimmung sind nicht Rechtsgültig. Es ist seit Corona möglich über Videokonferenzen Sitzungen abzuhalten, mit bestimmten vorraussetzungen. Ich würde mir gleichgesinnte suchen und dem BRV klar machen das sein Vorgehen Rechtlich nicht in Ordnung/Strafbar ist. Zu Seminaren: Es gibt heute viele Onlineseminare bei denen man sich weiterbilden kann. Ist vielleicht nicht so gut wie eine Vorortschulung bei der man sich besser Austauschen kann aber man erfahrt schon einiges. Aber auch für so eine Schulung braucht man einen korrekten Beschluss wegen übernahme der Kosten.