Erstellt am 25.02.2013 um 16:51 Uhr von fasssungslos
*Der Arbeitgeber will nicht für Ersatz während der Betriebsratsarbeit der Mitglieder sorgen* Willkommen im BR Alltag ! ;-(((
Erstellt am 25.02.2013 um 17:26 Uhr von BRMler
außer wie oben schon von @marile erwähnt handeln, sollte der BR hier auch im Rahmen seiner Möglichkeiten beim Thema Persoanlplanung.
Doch das beste Mittel ist immer noch das Thema Arbeitszeit und Mehrarbeit. Hier hat der BR also Chancen etwas zu ändern.
Denm Freistellung von der Arbeit bedeutet ja, diese Arbeit macht das BRM nicht. Also wer dann? Somit kann man an Hand der Mandatszeiten errechnen welchen zusätzlichen Personalbedarf der AG hier haben MUSS, wegen des § 37
Erstellt am 25.02.2013 um 19:21 Uhr von Lewizki
Danke schön an Alle!
Gab es diesbezüglich wirklich keine Gerichtsverhandlung bis jetzt?
Erstellt am 25.02.2013 um 21:28 Uhr von NoPain
Der AG ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen das Euch während oder durch die BR-Arbeit keine Nachteile entstehen. Ein Nachteil könnte sein, das andere AN die Arbeiten der BRM übernehmen müssen, da der AG Euch nicht entsprechend entlastet und somit dann auch nicht gerade erfreut sein dürften. Dadurch könnte ein psychicher Druck auf einzelne BR ausgeübt werden, nach dem Motto:
'Mache ich jetzt BR-Arbeit müssten andere Kollegen meine Arbeit miterledigen, also mache ich lieber keine BR-Arbeit, sonst wären vielleicht die Kollen auf mich sauer.'
Man könnte dies dann, sollte dies mal so geschehen (!) ;), als Behinderung der BR-Arbeit werten, wurde bestimmt auch in der Vergangenheit schon so von Gerichten bewertet.
Erstellt am 26.02.2013 um 00:14 Uhr von ganther
schon so von Gerichten bewertet...... oder eben gerade nicht...
Erstellt am 26.02.2013 um 00:46 Uhr von NoPain
Wäre es eine Behinderung der BR-Arbeit - §§ 23 Abs. 3 auf Unterlassung und bei Vorsatz sogar 119 BetrVG. Ob EXAKT ein solcher Fall schon gerichtlich geklärt ist weiss ich ja eben nicht, liegt aber eine Behinderung (!) der BR-Arbeit vor, dutzendfach!
Behinderung ist JEDE Störung, Erschwerung oder Verhinderung der BR-Arbeit durch jedermann! Eine Behinderung steht schon an durch positives Tun und durch UNTERLASSEN bei entsprechenden Mitwirkungspflichten ( ... ).
Ob sich TE dadurch in seiner freien Mandatsausübung behindert sieht weiss ich nicht ;)