Informationspflicht des Arbeitgebers. Kann man auf "schriftlich" bestehen?
Die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat. Kann man auf eine schriftliche Form bestehen?
Community-Antworten (3)
18.06.2006 um 12:58 Uhr
Ich würde immer auf eine schriftliche Form bestehen, so kann man den AG immer auf seine Aussagen hinweisen wenn Fragen aufkommen.
18.06.2006 um 14:16 Uhr
Sofern das Gesetz keine Schriftform oder zumindest Schriftlichkeit vorschreibt, kann es der BR auch nicht verlangen.
19.06.2006 um 11:56 Uhr
Wenn die Information nur mündlich erteilt wird, Protokoll schreiben und eine Kopie an den Arbeitgeber.
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