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Informationspflicht des Arbeitgebers. Kann man auf "schriftlich" bestehen?

H
heiss
Jan 2018 bearbeitet

Die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat. Kann man auf eine schriftliche Form bestehen?

3.53603

Community-Antworten (3)

R
Rainer

18.06.2006 um 12:58 Uhr

Ich würde immer auf eine schriftliche Form bestehen, so kann man den AG immer auf seine Aussagen hinweisen wenn Fragen aufkommen.

RI
Ramses II

18.06.2006 um 14:16 Uhr

Sofern das Gesetz keine Schriftform oder zumindest Schriftlichkeit vorschreibt, kann es der BR auch nicht verlangen.

S
stinker

19.06.2006 um 11:56 Uhr

Wenn die Information nur mündlich erteilt wird, Protokoll schreiben und eine Kopie an den Arbeitgeber.

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