Erstellt am 18.06.2006 um 10:58 Uhr von Rainer
Ich würde immer auf eine schriftliche Form bestehen, so kann man den AG immer auf seine Aussagen hinweisen wenn Fragen aufkommen.
Erstellt am 18.06.2006 um 12:16 Uhr von Ramses II
Sofern das Gesetz keine Schriftform oder zumindest Schriftlichkeit vorschreibt, kann es der BR auch nicht verlangen.
Erstellt am 19.06.2006 um 09:56 Uhr von Stinker
Wenn die Information nur mündlich erteilt wird, Protokoll schreiben und eine Kopie an den Arbeitgeber.