Erstellt am 14.01.2008 um 16:32 Uhr von Kölner
@joe
Nö. Und die Teilnahme ist auch keine AZ!
Erstellt am 14.01.2008 um 16:35 Uhr von joe
Hallo Kölner,
gibts da irgendwelche Urteile oder Gesetze
Erstellt am 14.01.2008 um 16:45 Uhr von Kölner
@joe
Kommentierungen zum § 37 Abs. 2 BetrVG gibt es und dazu der Verweis zum § 78 BetrVG...
Erstellt am 15.01.2008 um 07:49 Uhr von HF
Es kommt auf die Situation an.
Wenn der BR einen Beschluss fasst, das dort zum Gerichtstermin ein Mitglied hinfährt, dann ist es BR-Arbeit und er kann, soweit ein Dienstfahrzeug vorhanden, mit diesem zum Gericht fahren, wenn er mit priv. Kfz fährt, kann er sogar die Kosten abrechnen, da es sich um BR-Arbeit handelt.
Das BetrVG hindert niemanden daran an Gerichtsversammlungen teilzunehmen wenn es zur Weiterbildung dient.
Erstellt am 15.01.2008 um 11:26 Uhr von Immie
@HF
Ups,diese Brett ist aber so schmal,das ist ja schon ein Drahtseil...
Erstellt am 15.01.2008 um 12:13 Uhr von Der alte Heini
Als Gäste bei einer Gerichtsverhandlung?
Das dürfte wohl Privatvergnügen sein.
Erstellt am 15.01.2008 um 12:29 Uhr von Kölner
@HF
Es gibt so vieles, was man im Leben erreichen will: Als Mann soll man ja eine Familie gründen, ein Haus bauen und einen Apfelbaum pflanzen.
Wenn ein AG nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, dann wird er den BR ganz einfach (bei nicht freigestellten BRM's sogar sehr einfach) mit einem solchen Beschluss auslachen.
Erstellt am 15.01.2008 um 12:52 Uhr von Der alte Heini
Kölner
also ich habe keinen Apfelbaum sondern eine Eiche gepflanzt.
Aber muss ja jeder selber wissen.
Und wenn der AG nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, sondern ein Böser ist, dann wartet er bis die Kollegen beim Arbeitsgericht waren um dann für die Zeit kein Gehalt zu zahlen und wegen des verlassen des Arbeitsplatzes entsprechend abzumahnen.
Denn man kann davon ausgehen, dass der BR, bzw. das einzelne Betriebsratsmitglied entsprechendes Wissen hat um zu erkennen, dass so ein
Ausflug keine Betriebsratsarbeit im Sinne des Gesetzes ist. Genanntes dürfte aber nicht für BR Mitgl gelten die nach §38 BetrVG freigestellt sind.
Erstellt am 15.01.2008 um 13:12 Uhr von uhu
@Kölner + Heini
Apfelbaum oder Eiche ist schnurtz - hauptsache ein Baum, neben Kind und Haus..so heißt die *Anweisung*, denn auch Vögel brauchen ein Zuhause