Frage zur Abfindungsberechnung. Einer Kollegin wurde betriebsbedingt Gekündigt,
In der Kündigung wurde Ihr eine Abfindung nach § 1a KSchG angeboten.
Sie Arbeitet zur Zeit (seit 3 Jahren) nur Teilzeit, vorher hatte Sie aber 7 Jahre Vollzeit
gearbeitet. Die Abfindung wurde jetzt auf Ihrer Teilzeittätigkeit berechnet.
Sollten die Vollzeitgearbeiteten Jahre nicht in den Abfindungsanspruch miteingerechnet werden?