Erstellt am 29.01.2007 um 08:19 Uhr von Mona-Lisa
@Drache,
schau dir mal diesen Link an.....
(lass dich durch die Überschrift nicht abschrecken!)
http://www.mietrecht-stuttgart.de/pageID_3334772.html
Die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsbeihilfe gibt z.B. die Gewerkschaft, vorausgesetzt, man ist Mitglied.....
Erstellt am 29.01.2007 um 08:26 Uhr von Peter21
Anwalt ? da solltest Du am besten in der Geerkschaft sein, die übernehmen die Kosten.
Einen gesetzlichen anspruch auf Abfindungen gibt es nicht !
Jedoch ist es häufig so, wenn es zu einem Prozess kommt das es 50 % eines Monats gehaltes gibt. Dafür gibt es aber keine Garantie.
Es gibt keinen Steuerfreibetrag mehr, die gesammte Abfindung wird versteuert !
Zum Thema Kündigungsfrist:
Bist Du in der Gewerkschaft, ist der AG im Arbeitgeber Verband?
Habt ihr einen gültigen MTV?
Wenn ja, dann hast Du anspruch auf das was im MTV steht. Sollte dieses nicht der Fall sein , hast Du anspruch auf die Gesetzlichen Kündigungsfristen.
Erstellt am 29.01.2007 um 08:32 Uhr von Konrad
Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB in diesem Fall: 6 Monate
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen § 623 BGB! Ein Arbeitsverhältnis ist auch dann gültig, wenn es mündlich vereinbart wurde.
Die gesetzliche Abfindungsregelung steht unter drei Voraussetzungen:
Es muss sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln.
Der Arbeitgeber bietet bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Fall an, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lässt.
Diese Abfindung liegt in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Der Freibetrag für Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG ist ab 01.01.2006 entfallen
Rechtsbeihilfe erhält wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat die Arbeitsrecht einschließt.