Hallo zusammen,
habe einige Fragen zum Thema 'Kündigung':

Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von 17 Jaren sind doch 6 Monate oder? Und muss eine Kündigung auch im Handwerk schriftlich erfolgen wenn kein aktueller schriftlicher Arbeitsvertrag besteht (der lief vor einigen Jahren aus und wurde nicht in schriftlicher Form verlängert)?
Und wie ist das mit einer Abfindung? 1/2 Monatsgehalt pro Betriebszugehörigkeitsjahr? Und wie ist das mit den Freistellungsbeträgen für Abfindungen in diesem Fall? Gilt da noch die 7.200,- EUR Grenze oder ist das mehr?

Gibt es auch eine Möglichkeiten auf Rechtsbeihilfe, ich meine für Anwaltskosten und so? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen und an welche Stelle(n) kann man sich wenden?

Vielen Dank & schönen Abend.