Erstellt am 26.11.2005 um 22:12 Uhr von ferdi
@ Hardman,
generell nein. Aber war die "verhaltens" Bedingtheit rechtens? Nach so einer Kündigung steht man heute vor dem Aus.
Was war der Grund? Gingen Abmahnungen ect. voraus?
ferdi
Erstellt am 26.11.2005 um 23:47 Uhr von Ramses II
Hardman,
es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungen!
Ansonsten ist die Chance eine Abfindung zu erstreiten oder auszuhandeln von den persönlichen Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen abhängig.
Falls drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde sind die Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu gewinne übrigens annähernd NULL!
Erstellt am 27.11.2005 um 22:20 Uhr von mike
38 Jahre im Betrieb und dann verhaltensbedingt? Ich hoffe doch, dass ihr als BR da etwas unternehmt, oder?
Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Man klagt vorm Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung und einigt sich dann als "Kompromiss" eine Entschädigungszahlung für den Verlust den Arbeitsplatzes aus. Aber nur bei einer betriebsbedingten.
Bei der verhaltensbedingten Kündigung stehen die Chancen schlecht. Noch dazu gibt's Sperrfrist vom Arbeitsamt.
Erstellt am 27.11.2005 um 22:34 Uhr von Ramses II
"38 Jahre im Betrieb und dann verhaltensbedingt? Ich hoffe doch, dass ihr als BR da etwas unternehmt, oder?"
Ohne zu wissen was der Grund für die Kündigung war ist diese Hoffnung möglicherweise etwas überzogen...
"Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Man klagt vorm Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung und einigt sich dann als "Kompromiss" eine Entschädigungszahlung für den Verlust den Arbeitsplatzes aus. Aber nur bei einer betriebsbedingten."
Wieso denn nur bei einer betriebsbedingetn Kündigung? Warum ist das bei einer verhaltensbedingten Kündigung nicht möglich?
"Bei der verhaltensbedingten Kündigung stehen die Chancen schlecht."
Wieso stehen da die Chancfen schlecht?