Ist Erholungsbeihilfe die jährlich gezahlt wurde, in gleicher Höhe, Summe und im gleichen Monat eine betriebliche Übung? Dazu noch: wurde vom alten Chef gezahlt 2016-2018, danach neuer Geschäftsführer im Jahr 2019 der die Firma hat. Ich sage ja, der neue Geschäftsführer muss sich daran halten. Oder? Was meint ihr?