Erstellt am 18.12.2019 um 11:03 Uhr von Katerpaule
Mit dem Kauf der Firma hat der neue Geschäftsführer doch auch alle bestehenden Regelungen und Vergünstigungen der AN mit übernommen oder?
Erstellt am 18.12.2019 um 11:10 Uhr von celestro
"neuer Geschäftsführer" ... was heißt das hier überhaupt? Denn bei uns haben wir letztens auch einen neuen Geschäftsführer bekommen. Die Firma wurde aber nicht verkauft ... sondern eben nur der GF ausgetauscht.
3 mal hintereinander ... klingt durchaus danach, als ob eine betriebliche Übung entstanden sein könnte. Gab es einen Zahlungsvorbehalt?
Erstellt am 18.12.2019 um 11:22 Uhr von Katerpaule
Wir wurden verkauft an den neuen Geschäftsführer.
Erstellt am 18.12.2019 um 11:26 Uhr von Katerpaule
Kein Vorbehalt, keine Begründung,kein Wort darüber. Nix schriftliches. Ich habe es nur nebei mitbekommen das AN plötzlich weniger bekommen haben und sie mich angesprochen haben. Mir kommt es vor als ob es Nasengeld war. Ich finde definitiv es ist zur betrieblichen Übung geworden auch wenn es der alte Chef eingeführt hatte. Der Neue Geschäftsführer muss es weiter zahlen. Es
Erstellt am 18.12.2019 um 12:07 Uhr von moreno
...Der Neue Geschäftsführer muss es weiter zahlen. ...das kann aber nur ein Arbeitsrichter entscheiden. Ich weiß ja nicht wie hoch so eine Prämie war aber ob jemand bereit ist deswegen zu klagen?