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Erholungsbeihilfe / betriebliche Übung

K
katerpaule
Dez 2019 bearbeitet

Ist Erholungsbeihilfe die jährlich gezahlt wurde, in gleicher Höhe, Summe und im gleichen Monat eine betriebliche Übung? Dazu noch: wurde vom alten Chef gezahlt 2016-2018, danach neuer Geschäftsführer im Jahr 2019 der die Firma hat. Ich sage ja, der neue Geschäftsführer muss sich daran halten. Oder? Was meint ihr?

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Community-Antworten (5)

K
katerpaule

18.12.2019 um 12:03 Uhr

Mit dem Kauf der Firma hat der neue Geschäftsführer doch auch alle bestehenden Regelungen und Vergünstigungen der AN mit übernommen oder?

C
celestro

18.12.2019 um 12:10 Uhr

"neuer Geschäftsführer" ... was heißt das hier überhaupt? Denn bei uns haben wir letztens auch einen neuen Geschäftsführer bekommen. Die Firma wurde aber nicht verkauft ... sondern eben nur der GF ausgetauscht.

3 mal hintereinander ... klingt durchaus danach, als ob eine betriebliche Übung entstanden sein könnte. Gab es einen Zahlungsvorbehalt?

K
katerpaule

18.12.2019 um 12:22 Uhr

Wir wurden verkauft an den neuen Geschäftsführer.

K
katerpaule

18.12.2019 um 12:26 Uhr

Kein Vorbehalt, keine Begründung,kein Wort darüber. Nix schriftliches. Ich habe es nur nebei mitbekommen das AN plötzlich weniger bekommen haben und sie mich angesprochen haben. Mir kommt es vor als ob es Nasengeld war. Ich finde definitiv es ist zur betrieblichen Übung geworden auch wenn es der alte Chef eingeführt hatte. Der Neue Geschäftsführer muss es weiter zahlen. Es

M
Moreno

18.12.2019 um 13:07 Uhr

...Der Neue Geschäftsführer muss es weiter zahlen. ...das kann aber nur ein Arbeitsrichter entscheiden. Ich weiß ja nicht wie hoch so eine Prämie war aber ob jemand bereit ist deswegen zu klagen?

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