Erstellt am 30.06.2008 um 19:15 Uhr von jotim
Hallo Monti,
schön wäre hier einfach "ja" oder "nein" zu antworten - aber das ist nicht möglich.
Gegen die Kündigung können allerdings einige Gründe vorgebracht werden:
Die langfristige Erkrankung stellt für den Betrieb zumindest kein hohes Entgeltrisiko mehr da, da wohl die Krankenkasse mit Krankengeld herhalten darf.
Die lang andauernde Krankheit lässt auch die Personaldisposition (bis hin zur zweckbefristeten Neueinstellung) als unproblematisch erscheinen. Der Kündigungsschutz als BR ist natürlich das aktuell stärkste Argument und völlig unstrittig. Wichtig ist aber auch die Zukunftsprognose. Da wohl davon ausgegangen werden kann, dass der Kollege nach Genesung wieder weiter arbeiten kann, ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.
Erstellt am 01.07.2008 um 08:54 Uhr von Kölner
@jotim
Angesichts des § 84 SGB IX sollten Diskussionen und Prognosen bzgl. der zukünftigen Erkrankung eines AN der Vergangenheit angehören...
Erstellt am 01.07.2008 um 09:01 Uhr von Konrad
@jotim: Warum kann man nicht mit klar „NEIN“ antworten?
@monti
Krankheit ist in dieser betriebl. Konstellation sicher kein wirksamer Kündigungsgrund
und schon gar nicht als BR. Basta !
Erstellt am 01.07.2008 um 09:07 Uhr von pit47
Hallo Monti,
einem BR-Mtgl. kann § 15 KSchG nicht ordentlich gekündigt werden, sondern nur außerordentlich, nach § 103 BetrVG muss der BR der außerordentlichen Kündigung zustimmen, bevor die Kündigung rechtswirksam vom AG ausgesprochen wird. Verweigert der BR seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des AG ersetzen.
Die Zustimmung des BR gilt als verweigert, wenn sich der BR nicht binnen drei Kalendertagen äußert.
Siehe auch Kommentare von Däubler und Fitting zum § 103 BetrVG.