Erstellt am 18.03.2009 um 13:43 Uhr von carrie
@Gizmo
"Nach der Probezeit gilt für Azubis ein besonderer Kündigungsschutz - sie sind durch das Arbeitsrecht besser geschützt, als normale Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz. Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit nicht mehr möglich. Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi laut Arbeitsrecht nur noch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann aber nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber dem Azubi schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann, also einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hat (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber genau schreiben, welche Pflichtverletzung dem Azubi vorgeworfen wird."
Ausschnitt aus folgender Seite:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html
Auch hier sehr interessant, Nummer 19 Erkrankung der Kinder:
http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/GetDocument_neu.asp?document=3504
...und zu guter Letzt dieser Link:
http://www.acara-online.de/DE/Berufswissen/Politik/Arbeitsrecht/start-detail-245.html