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Kündigung einer Azubine wegen Krankheit?

G
Gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte einen Lehrling kündigen weil sie so oft fehlt wegen Krankheit des Kindes. Kann er das so einfach?? Probezeit ist abgelaufen. Sie war jetzt wieder mit dem Kind im Krankenhaus und musste ein paar Tage drin bleiben.( Opperation am Herzen) AG schickte Ihr einen Brief nach Hause mit den Worten "Wenn Sie nicht wieder sofort auf Arbeit erscheint wird sie entlassen" Ist das nicht schon ein Straftatbestand?? Ich muss noch dazu sagen der Lehrling lebt allein mit dem Kind.

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Community-Antworten (1)

C
carrie

18.03.2009 um 14:43 Uhr

@Gizmo "Nach der Probezeit gilt für Azubis ein besonderer Kündigungsschutz - sie sind durch das Arbeitsrecht besser geschützt, als normale Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz. Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit nicht mehr möglich. Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi laut Arbeitsrecht nur noch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann aber nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber dem Azubi schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann, also einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hat (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber genau schreiben, welche Pflichtverletzung dem Azubi vorgeworfen wird." Ausschnitt aus folgender Seite:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html

Auch hier sehr interessant, Nummer 19 Erkrankung der Kinder:

http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/GetDocument_neu.asp?document=3504

...und zu guter Letzt dieser Link:

http://www.acara-online.de/DE/Berufswissen/Politik/Arbeitsrecht/start-detail-245.html

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