Hallo,

uns liegt eine Kdg.Anfrage nach § 102 wegen ständiger Kurzerkrankungen vor.

Nun meine Frage: Können wir der Kdg. eigentlich nach §102 widersprechen, oder können wir nur Bedenken äußern ?

Ich sehe in den 5 Punkten des § 102 nämlich keinen Grund zum Widerspruch, oder bieten sich die " sozialen Gesichtspunkte" an ?
Ich hatte die immer so verstanden, dass dies eine (Sozial)-Auswahl unter mehreren Betroffenen regelt.

Danke für Eure Antworten !!!